Bearbeiten von „Zusammenwirkungsordnung

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
== Idee [[Unterstützungsordnung]] ==
== Idee ==
Ziel einer derartigen Ordnung, sie kann auch gern anders bezeichnet werden, soll es sein, dass der [[StuRa]] seine [[Unterstützung]] für gewisse längerfristig bestehende Gruppen zum Ausdruck bringt. Somit kann auch ein dauerhaftes Bekenntnis zur Vernetzung abgegeben werden. So muss nicht jede [[Legislatur]] erneut ein Beschluss zur [[Unterstützung]] gefasst werden. Die neuen Mitglieder bekommen damit auch einen Eindruck der Positionen des vorherigen [[Legislaturen]]. Des Weiteren erhalten sie von Anbeginn eine Sammlung von als sinnvoll eingeschätzten Organisationen, die zur Zusammenarbeit geeignet erscheinen. Die [[Unterstützung]] kann selbstverständlich auf Widerruf durch Beschluss des [[StuRa]] enden.
Ziel einer derartigen Ordnung, sie kann auch gern anders bezeichnet werden, soll es sein, dass der [[StuRa]] seine [[Unterstützung]] für gewisse längerfristig bestehende Gruppen zum Ausdruck bringt. Somit kann auch ein dauerhaftes Bekenntnis zur Vernetzung abgegeben werden. So muss nicht jede [[Legislatur]] erneut ein Beschluss zur [[Unterstützung]] gefasst werden. Die neuen Mitglieder bekommen damit auch einen Eindruck der Positionen des vorherigen [[Legislaturen]]. Des Weiteren erhalten sie von Anbeginn eine Sammlung von als sinnvoll eingeschätzten Organisationen, die zur Zusammenarbeit geeignet erscheinen. Die [[Unterstützung]] kann selbstverständlich auf Widerruf durch Beschluss des [[StuRa]] enden.


Zeile 19: Zeile 19:
Somit besteht der Bedarf der Dokumentation, die beispielsweise in einer Liste geführt werden kann.
Somit besteht der Bedarf der Dokumentation, die beispielsweise in einer Liste geführt werden kann.


-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 13:58, 13. Aug 2010 (CET)
'''Entwurf einer Unterstützungsordnung/Zusammenwirkungsordnung oder -richtline'''


== Idee [[Zusammenwirkungsordnung]] ==
§ 1 Zweck und Geltungsbereich
Es sollen folgende Dinge geregelt werden:
# Zusammensetzung des studentischen Hochschulrates
# Bezug zur Vertretung der Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der Organen, der Kommissionen oder als Beauftragte der Hochschule sind.
# Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ unterstützt.
#: Dies stellt eine Positionierung des StuRa dar.
#: In der GO sollte geregelt werden, dass Organisationen, die unterstützt werden, Antragsrecht im jeweiligen Organ haben.
# Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.
#: Kriterien festlegen: Vielleicht kann dazu die Umkehrung der Anerkennungsordnung des StuRa TU Dresden dienlich sein. Es soll der Wille zum Ausdruck gebracht werden, dass es eine grundsätzlichen<!-- nicht im juristischen --> Ablehnung des Zusammenwirkens mit faschistischen Organisationen oder studentischen Verbindungen gibt und daher es keine Anerkennung geben wird. Im Übrigen könnte auch Kriterien für die oben genannte Unterstützung aufgestellt werden (keine Organisation mit kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten).
#: Das Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ eben nicht unterstützt, sollte in Betracht gezogen werden.


-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 20:43, 26. Mär 2011 (CET)
Diese Ordnung/Richtline regelt die Zusammenwirkung des StuRa mit anderen Organisationen.  


== Dokument ==
§ 2 Grundsätze


=== [[Zusammenwirkungsordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]] ===
Der StuRa kann mit Organisationen, Gruppen und Personen außerhalb der geregelten studentischen Selbstverwaltung zusammen arbeiten. Diese Organisationen, Gruppen und Personen müssen dabei folgende Grundsätze einhalten


==== [[Zusammenwirkungsordnung/Begründung | Begründung zur Erarbeitung]] ====
1. Keine Benachteiligungen von Menschen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung,


==== [[Zusammenwirkungsordnung/Erklärung | Erklärung zur Erarbeitung]] ====
2. Verfassungstreue und demokratische Weltanschauung,


=== ähnliche Dokumente ===
3. Keine primär kommerzielle Ausrichtung


[https://www.stura.tu-dresden.de/antr%C3%A4ge Anträge auf Anerkennung als Hochschulgruppe]
4. ...
* [https://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/28 Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen]
* [https://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/1953 Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe]


== Mitwirkende ==
§ 3 Verfahren der Beantragung
* [[Daniela Künzler]]
* [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]


== Siehe auch ==
Eine Organisation, Gruppe oder Person kann einen Antrag auf Zusammenwirkung mit dem StuRa beim StuRa stellen. Dazu soll das Formblatt … ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
* [[website:vertretungen/unterstuetzung]]


[[Kategorie:Projekt]]
Mitglieder des StuRa können auf Antrag Organisationen, Gruppen und Personen vorschlagen mit denen der StuRa zusammenwirken könnte. Der Antrag ist in der Sitzung im Wissen der Organisation, Gruppe oder Person zu stellen und durch das Formblatt … nachzuweisen.
 
Über jeden Antrag beschließt der StuRa als Einzelfall in der Sitzung. Ein Antrag kann verweigert werden, wenn gegen die Grundsätze unter § 2 durch die beantragende Organisation, Gruppe oder Person verstoßen wird. Der StuRa behält sich jede Entscheidung unabhängig von der Ordnung/Richtlinie vor.
 
Dem Beantragenden wird die Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Die Zusammenwirkung wird auch der Homepage des StuRa veröffentlicht.
 
...
 
§ ... Rechte und Pflichten
 
Eine Organisation, Gruppe oder Person, die die Zusammenwirkung beantragt verpflichtet sich, die unter § 2 gelisteten Grundsätze der Zusammenarbeit einzuhalten.
 
Sich nach der Anerkennung ergebene Änderung der im Formblatt … aufgelisteten Angaben sind dem StuRa unverzüglich mitzuteilen.
 
 
§ ... Sonderregelungen für Hochschulgruppen
 
...
 
§ ... Schlussbestimmungen
 
 
[[Kategorie:Idee]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)