Bearbeiten von „Zusammenwirkungsordnung

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Bedingt durch die Dauerhaftigkeit zweckmäßig.  
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Somit besteht der Bedarf der Dokumentation, die beispielsweise in einer Liste geführt werden kann.
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-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 13:58, 13. Aug 2010 (CET)


== Idee [[Zusammenwirkungsordnung]] ==
== Idee [[Zusammenwirkungsordnung]] ==
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#: In der GO sollte geregelt werden, dass Organisationen, die unterstützt werden, Antragsrecht im jeweiligen Organ haben.
#: In der GO sollte geregelt werden, dass Organisationen, die unterstützt werden, Antragsrecht im jeweiligen Organ haben.
# Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.
# Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.
#: Kriterien festlegen: Vielleicht kann dazu die Umkehrung der Anerkennungsordnung des StuRa TU Dresden dienlich sein. Es soll der Wille zum Ausdruck gebracht werden, dass es eine grundsätzlichen<!-- nicht im juristischen --> Ablehnung des Zusammenwirkens mit faschistischen Organisationen oder studentischen Verbindungen gibt und daher es keine Anerkennung geben wird. Im Übrigen könnte auch Kriterien für die oben genannte Unterstützung aufgestellt werden (keine Organisation mit kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten).
#: Kriterien festlegen: Vielleicht kann dazu die Umkehrung der Anerkennungsordnung des StuRa TU Dresden dienlich sein. Den Willen zur grundsätzlichen Ablehnung des Zusammenwirkens mit faschistischen Organisationen oder studentischen Verbindungen soll so ausgeschlossen werden. Im Übrigen könnte auch Kriterien für die oben genannte Unterstützung aufgestellt werden (keine Organisation mit kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten).
#: Das Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ eben nicht unterstützt, sollte in Betracht gezogen werden.
#: Das Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ eben nicht unterstützt, sollte in Betracht gezogen werden.


-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 20:43, 26. Mär 2011 (CET)
-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 20:43, 26. Mär 2011 (CET)


== Dokument ==
== Entwurf einer Unterstützungsordnung/Zusammenwirkungsordnung oder -richtline ==
 
 
§ 1 Zweck und Geltungsbereich
 
Diese Ordnung/Richtline regelt die Zusammenwirkung des StuRa mit anderen Organisationen.
 
§ 2 Grundsätze
 
Der StuRa kann mit Organisationen, Gruppen und Personen außerhalb der geregelten studentischen Selbstverwaltung zusammen arbeiten. Diese Organisationen, Gruppen und Personen müssen dabei folgende Grundsätze einhalten
 
1. Keine Benachteiligungen von Menschen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung,
 
2. Verfassungstreue und demokratische Weltanschauung,
 
3. Keine primär kommerzielle Ausrichtung
 
4. ...
 
§ 3 Verfahren der Beantragung
 
Eine Organisation, Gruppe oder Person kann einen Antrag auf Zusammenwirkung mit dem StuRa beim StuRa stellen. Dazu soll das Formblatt … ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
 
Mitglieder des StuRa können auf Antrag Organisationen, Gruppen und Personen vorschlagen mit denen der StuRa zusammenwirken könnte. Der Antrag ist in der Sitzung im Wissen der Organisation, Gruppe oder Person zu stellen und durch das Formblatt … nachzuweisen.
 
Über jeden Antrag beschließt der StuRa als Einzelfall in der Sitzung. Ein Antrag kann verweigert werden, wenn gegen die Grundsätze unter § 2 durch die beantragende Organisation, Gruppe oder Person verstoßen wird. Der StuRa behält sich jede Entscheidung unabhängig von der Ordnung/Richtlinie vor.
 
Dem Beantragenden wird die Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Die Zusammenwirkung wird auch der Homepage des StuRa veröffentlicht.
 
...
 
§ ... Rechte und Pflichten


=== [[Zusammenwirkungsordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]] ===
Eine Organisation, Gruppe oder Person, die die Zusammenwirkung beantragt verpflichtet sich, die unter § 2 gelisteten Grundsätze der Zusammenarbeit einzuhalten.


==== [[Zusammenwirkungsordnung/Begründung | Begründung zur Erarbeitung]] ====
Sich nach der Anerkennung ergebene Änderung der im Formblatt … aufgelisteten Angaben sind dem StuRa unverzüglich mitzuteilen.


==== [[Zusammenwirkungsordnung/Erklärung | Erklärung zur Erarbeitung]] ====


=== ähnliche Dokumente ===
§ ... Sonderregelungen für Hochschulgruppen


[https://www.stura.tu-dresden.de/antr%C3%A4ge Anträge auf Anerkennung als Hochschulgruppe]
...
* [https://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/28 Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen]
* [https://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/1953 Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe]


== Mitwirkende ==
§ ... Schlussbestimmungen
* [[Daniela Künzler]]
* [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]


== Siehe auch ==
* [[website:vertretungen/unterstuetzung]]


[[Kategorie:Projekt]]
[[Kategorie:Idee]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]

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