Bearbeiten von „Zusammenwirkungsordnung

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#: In der GO sollte geregelt werden, dass Organisationen, die unterstützt werden, Antragsrecht im jeweiligen Organ haben.
#: In der GO sollte geregelt werden, dass Organisationen, die unterstützt werden, Antragsrecht im jeweiligen Organ haben.
# Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.
# Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.
#: Kriterien festlegen: Vielleicht kann dazu die Umkehrung der Anerkennungsordnung des StuRa TU Dresden dienlich sein. Es soll der Wille zum Ausdruck gebracht werden, dass es eine grundsätzlichen<!-- nicht im juristischen --> Ablehnung des Zusammenwirkens mit faschistischen Organisationen oder studentischen Verbindungen gibt und daher es keine Anerkennung geben wird. Im Übrigen könnte auch Kriterien für die oben genannte Unterstützung aufgestellt werden (keine Organisation mit kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten).
#: Kriterien festlegen: Vielleicht kann dazu die Umkehrung der Anerkennungsordnung des StuRa TU Dresden dienlich sein. Den Willen zur grundsätzlichen Ablehnung des Zusammenwirkens mit faschistischen Organisationen oder studentischen Verbindungen soll so ausgeschlossen werden. Im Übrigen könnte auch Kriterien für die oben genannte Unterstützung aufgestellt werden (keine Organisation mit kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten).
#: Das Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ eben nicht unterstützt, sollte in Betracht gezogen werden.
#: Das Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ eben nicht unterstützt, sollte in Betracht gezogen werden.


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