Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms/Dokument“
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Zeile 71: | Zeile 71: | ||
; § 4 Abs. 2 | ; § 4 Abs. 2 | ||
: Streiche: Auswahlkommission; | : Streiche: Auswahlkommission; | ||
: Ersetzen: | : Ersetzen durch: Ausschuss | ||
; § 7 Abs. 1: | ; § 7 Abs. 1: | ||
: Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll. | : Streiche: Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden bzw. Stu-dienbewerbern vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll. | ||
: Ersetze: | : Ersetze: Der Ausschuss beschließt die Vergabe der Stipendien. | ||
: Entfall: Abs. 2 | : Entfall: Abs. 2 | ||
; § 10 Abs. 1 S. 1: | ; § 10 Abs. 1 S. 1: | ||
: | : Ersetze: Auswahlkommission; | ||
: | : Durch: Ausschuss | ||
;; Ergebnis:: siehe Antrag 3 --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:41, 6. Jun 2011 (CEST) | ;; Ergebnis:: siehe Antrag 3 --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 19:41, 6. Jun 2011 (CEST) |