Nichtveranlagungsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Erläuterung + Finanzamt |
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Version vom 4. April 2011, 16:20 Uhr
Der StuRa muss seine erwirtschaften Kapitalerträge nicht versteuern, da er eine Körperschaft im Sinne des § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG ist. Dazu wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine Nichtveranlagungsbescheinigung, in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt. Das zuständige Finanzamt ist das Fiananzamt Dresden III.
aktueller Bescheid
Ordnungsnummer: 3203/000149025067 Gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2011