Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gebühr für verspätete Rückmeldung, früher Säumnisgebühr, ist der Betrag, der von unserer Hochschule eingefordert werden kann, um den Auf…“ |
(kein Unterschied)
|
Version vom 8. Februar 2013, 08:56 Uhr
Die Gebühr für verspätete Rückmeldung, früher Säumnisgebühr, ist der Betrag, der von unserer Hochschule eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns Studentinnen und Studenten entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß § 11 ImmaO und wohl i.V.m. Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan) zurückgemeldet haben.