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==Beantragung HTW Dresden==
==Beantragung HTW Dresden==
*Grundsätzlich sollte die Beantragung (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der [[Raumantrag#Zuständigkeit|Hausverwaltung]] vom [[Referat Verwaltung#allgemeine Aufgaben|Referat Verwaltung]]  erledigen werden. In Ausnahmen kann diese auch durch die Verantwortlichen selbst erbracht werden, jedoch ist hierbei das [[Referat Verwaltung]] zu Kenntnis zu setzen.
*Grundsätzlich sollte die [[Raumantrag|Beantragung]] (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der [[Raumantrag#Zuständigkeit|Hausverwaltung]] von jedem Verantwortlichen selbst erledigt werden. Das [[Referat Verwaltung]] sollte eine Kopie des Antrags sowie die Genehmigung zur Ablage erhalten.
*Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als ''[[Raumantrag#hochschulintern|hochschulintern]]'' angegeben werden.
*Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als ''[[Raumantrag#hochschulintern|hochschulintern]]'' angegeben werden.
==Raumnutzungsordnung HTW Dresden==
[http://www.htw-dresden.de/hi/VW/2_8_Raumnutzungsordnung.pdf 2.8.] des [http://www.htw-dresden.de/hi/Handbuch.html Verwaltungshandbuches der HTW Dresden]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Anleitung]]

Aktuelle Version vom 17. September 2013, 22:16 Uhr

Beantragung HTW Dresden[Bearbeiten]

  • Grundsätzlich sollte die Beantragung (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der Hausverwaltung von jedem Verantwortlichen selbst erledigt werden. Das Referat Verwaltung sollte eine Kopie des Antrags sowie die Genehmigung zur Ablage erhalten.
  • Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als hochschulintern angegeben werden.

Raumnutzungsordnung HTW Dresden[Bearbeiten]

2.8. des Verwaltungshandbuches der HTW Dresden