Nutzungsrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim Betreten der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß [[Hausordnung HTW Dresden]] beim Wachdienst an. | |||
=== § Benutzung von Arbeitsplätzen === | |||
Es sollte darauf geachtet werden, dass eigene Utensilien möglichst an einem zentralen Punkt "verwaltet" werden. | |||
=== § Verlassen des Arbeitsplatzes === | |||
Beim Verlassen des einzelnen Arbeitsplatzes sind alle Platz befindlichen Utensilien sachgerecht aufzuräumen. Es wird somit erreicht, dass kommende Nutzerinnen und Nutzer des Arbeitsplatzes unverzüglich mit Freude das Arbeiten beginnen könnten. | |||
=== § Verlassen der Arbeitsräume und der HTW Dresden === | === § Verlassen der Arbeitsräume und der HTW Dresden === | ||
# Beim Verlassen der HTW Dresden während der Schließzeit gemäß [[Hausordnung HTW Dresden]] | # Beim Verlassen der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß [[Hausordnung HTW Dresden]] beim Wachdienst ab. | ||
# Mindestens die letzte den Raum verlassende Person | # Mindestens die letzte den Raum verlassende Person | ||
## schalte die Rechner aus | ## schalte die Rechner aus | ||
## schließt (offen stehende) Fenster | ## schließt (offen stehende) Fenster | ||
## verschließt die Zugangstüren. | ## verschließt die Zugangstüren. | ||
=== § Kühlschrank der Küchenzeile === | |||
# Der Kühlschrank der Küchenzeile kann von allen Aktiven für die Studentinnen- und Studentenschaft genutzt werden. Er dient insbesondere für das Kühlen von Lebensmittel, die Aktive noch während des Arbeitens für den StuRa verzehren wollen und sollen. | |||
# Für die Zuordnung zu Personen können Gegenstände gekennzeichnet werden. Alle nicht zugeordneten Lebensmittel gehören der Allgemeinheit. | |||
# Lebensmittel, die nicht mehr haltbar sind oder scheinbar verkommen sind, sollen entsorgt werden. Jedoch bei Gegenständen, die mindestens einer Person zugeordnet werden können, sollten die jeweiligen Personen angesprochen werden. | |||
== Abschnitt Rechentechnik == | |||
in Anlehnung an [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/30 Rechnernutzungsrichtlinie des Studentenrates der TU Dresden]<!-- :-D --> | |||
== Abschnitt Küche == | |||
Genutztes Geschirr ist der [[Spülmaschine]] "zuzuführen". | |||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] |
Aktuelle Version vom 6. Mai 2015, 13:30 Uhr
Die Nutzungsrichtlinie ist keine wirkliche "Ordnung". Aktuell soll sie als Hinweise und Bitten widerspiegeln.
Sollten (Über-)Motivierte irgendwann wirklich ein derartiges Dokument tatsächlich "beschließen" lassen wollen, so möge es als Richtlinie (Art der Rechtsnorm) gefasst werden.
Abschnitt Arbeitsräume[Bearbeiten]
§ Schlüssel[Bearbeiten]
§ Betreten der Arbeitsräume und der HTW Dresden[Bearbeiten]
Beim Betreten der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß Hausordnung HTW Dresden beim Wachdienst an.
§ Benutzung von Arbeitsplätzen[Bearbeiten]
Es sollte darauf geachtet werden, dass eigene Utensilien möglichst an einem zentralen Punkt "verwaltet" werden.
§ Verlassen des Arbeitsplatzes[Bearbeiten]
Beim Verlassen des einzelnen Arbeitsplatzes sind alle Platz befindlichen Utensilien sachgerecht aufzuräumen. Es wird somit erreicht, dass kommende Nutzerinnen und Nutzer des Arbeitsplatzes unverzüglich mit Freude das Arbeiten beginnen könnten.
§ Verlassen der Arbeitsräume und der HTW Dresden[Bearbeiten]
- Beim Verlassen der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß Hausordnung HTW Dresden beim Wachdienst ab.
- Mindestens die letzte den Raum verlassende Person
- schalte die Rechner aus
- schließt (offen stehende) Fenster
- verschließt die Zugangstüren.
§ Kühlschrank der Küchenzeile[Bearbeiten]
- Der Kühlschrank der Küchenzeile kann von allen Aktiven für die Studentinnen- und Studentenschaft genutzt werden. Er dient insbesondere für das Kühlen von Lebensmittel, die Aktive noch während des Arbeitens für den StuRa verzehren wollen und sollen.
- Für die Zuordnung zu Personen können Gegenstände gekennzeichnet werden. Alle nicht zugeordneten Lebensmittel gehören der Allgemeinheit.
- Lebensmittel, die nicht mehr haltbar sind oder scheinbar verkommen sind, sollen entsorgt werden. Jedoch bei Gegenständen, die mindestens einer Person zugeordnet werden können, sollten die jeweiligen Personen angesprochen werden.
Abschnitt Rechentechnik[Bearbeiten]
in Anlehnung an Rechnernutzungsrichtlinie des Studentenrates der TU Dresden
Abschnitt Küche[Bearbeiten]
Genutztes Geschirr ist der Spülmaschine "zuzuführen".