Nutzungsrichtlinie

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
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Die Nutzungsrichtlinie ist keine wirkliche "Ordnung". Aktuell soll sie als Hinweise und Bitten widerspiegeln.

Sollten (Über-)Motivierte irgendwann wirklich ein derartiges Dokument tatsächlich "beschließen" lassen wollen, so möge es als Richtlinie (Art der Rechtsnorm) gefasst werden.

Abschnitt Arbeitsräume[Bearbeiten]

§ Schlüssel[Bearbeiten]

§ Betreten der Arbeitsräume und der HTW Dresden[Bearbeiten]

Beim Betreten der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß Hausordnung HTW Dresden beim Wachdienst an.

§ Benutzung von Arbeitsplätzen[Bearbeiten]

Es sollte darauf geachtet werden, dass eigene Utensilien möglichst an einem zentralen Punkt "verwaltet" werden.

§ Verlassen des Arbeitsplatzes[Bearbeiten]

Beim Verlassen des einzelnen Arbeitsplatzes sind alle Platz befindlichen Utensilien sachgerecht aufzuräumen. Es wird somit erreicht, dass kommende Nutzerinnen und Nutzer des Arbeitsplatzes unverzüglich mit Freude das Arbeiten beginnen könnten.

§ Verlassen der Arbeitsräume und der HTW Dresden[Bearbeiten]

  1. Beim Verlassen der HTW Dresden während der Schließzeit melden sich die Personen gemäß Hausordnung HTW Dresden beim Wachdienst ab.
  2. Mindestens die letzte den Raum verlassende Person
    1. schalte die Rechner aus
    2. schließt (offen stehende) Fenster
    3. verschließt die Zugangstüren.

§ Kühlschrank der Küchenzeile[Bearbeiten]

  1. Der Kühlschrank der Küchenzeile kann von allen Aktiven für die Studentinnen- und Studentenschaft genutzt werden. Er dient insbesondere für das Kühlen von Lebensmittel, die Aktive noch während des Arbeitens für den StuRa verzehren wollen und sollen.
  2. Für die Zuordnung zu Personen können Gegenstände gekennzeichnet werden. Alle nicht zugeordneten Lebensmittel gehören der Allgemeinheit.
  3. Lebensmittel, die nicht mehr haltbar sind oder scheinbar verkommen sind, sollen entsorgt werden. Jedoch bei Gegenständen, die mindestens einer Person zugeordnet werden können, sollten die jeweiligen Personen angesprochen werden.

Abschnitt Rechentechnik[Bearbeiten]

in Anlehnung an Rechnernutzungsrichtlinie des Studentenrates der TU Dresden

Abschnitt Küche[Bearbeiten]

Genutztes Geschirr ist der Spülmaschine "zuzuführen".