Nichtveranlagungsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [ | * [[wikipedia:de:Nichtveranlagungsbescheinigung]] | ||
[[Kategorie:Finanzen]] | [[Kategorie:Finanzen]] |
Aktuelle Version vom 4. September 2013, 14:24 Uhr
Der StuRa muss seine erwirtschaften Kapitalerträge nicht versteuern, da das Organ einer Körperschaft im Sinne des § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG ist.
Es wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine Nichtveranlagungsbescheinigung, in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt.
Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Dresden III.
Bescheide[Bearbeiten]
Ordnungsnummer | Gültigkeit |
---|---|
3203/000149025067 | 2009-01-01 - 2011-12-31 |
nicht bekannt | 2012-01-01 - 2014-12-31 |