Hochschulleitung: Unterschied zwischen den Versionen
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***mit den [[Dezernate HTW Dresden|Dezernaten]] | *** mit den [[Dezernate HTW Dresden|Dezernaten]] | ||
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Es gibt jedoch einige weitere Organe die (meist durch Gesetz) notwendig sind. Diese Organe sollen beispielsweise die Partizipation der [[Mitgliedergruppen]] (etwa im [[Senat]] oder den [[Fakultätsräte|Fakultätsräten]]) oder [[Hochschulrat|Externer]] gewährleisten. Neben den [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Hochschule Organen der Hochschule] | Es gibt jedoch einige weitere Organe die (meist durch Gesetz) notwendig sind. Diese Organe sollen beispielsweise die Partizipation der [[Mitgliedergruppen]] (etwa im [[Senat]] oder den [[Fakultätsräte|Fakultätsräten]]) oder [[Hochschulrat|Externer]] gewährleisten. Neben den [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Hochschule Organen der Hochschule] gibt es noch weiter Größen von [[SMWK]] bis ominöse (im Hintergrund wirkende) Interessenvertretungen. | ||
== Vorgaben == | |||
Auch die Hochschulleitung ist muss sich an die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6263412559636 Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO)] halten. | Auch die Hochschulleitung ist muss sich an die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6263412559636 Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO)] halten. | ||
[[Kategorie:Rektorat HTW Dresden]] | [[Kategorie:Rektorat HTW Dresden]] |
Aktuelle Version vom 14. September 2011, 20:38 Uhr
Hochschulleitung ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung. Damit können die Einheiten bezeichnet werden, die grundsätzlich den Betrieb unserer HTW Dresden selbstständig gewährleisten könnten.
Dazu gehören:
- zentralen Ebene
- Rektorat (Hierbei ist der Bereich des Rektors selbst gemeint.)
- Prorektoraten
- Kanzlerinbereich
- mit den Dezernaten
- Fakultätsebene
- Dekanaten (als "Runde mit den Dekaninnen und Dekane" auch auf zentraler Ebene)
Es gibt jedoch einige weitere Organe die (meist durch Gesetz) notwendig sind. Diese Organe sollen beispielsweise die Partizipation der Mitgliedergruppen (etwa im Senat oder den Fakultätsräten) oder Externer gewährleisten. Neben den Organen der Hochschule gibt es noch weiter Größen von SMWK bis ominöse (im Hintergrund wirkende) Interessenvertretungen.
Vorgaben[Bearbeiten]
Auch die Hochschulleitung ist muss sich an die Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO) halten.