Hochschulleitung

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Hochschulleitung ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung. Damit können die Einheiten bezeichnet werden, die grundsätzlich den Betrieb unserer HTW Dresden selbstständig gewährleisten könnten.

Dazu gehören:

Es gibt jedoch einige weitere Organe die (meist durch Gesetz) notwendig sind. Diese Organe sollen beispielsweise die Partizipation der Mitgliedergruppen (etwa im Senat oder den Fakultätsräten) oder Externer gewährleisten. Neben den Organen der Hochschule gibt es noch weiter Größen von SMWK bis ominöse (im Hintergrund wirkende) Interessenvertretungen.

Vorgaben[Bearbeiten]

Auch die Hochschulleitung ist muss sich an die Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO) halten.