Studieren mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen
K (Übertrag aus dem Referat) |
Mr N (Diskussion | Beiträge) (→Wohngeld: Berufsausbildungsbeihilfe verlinkt) |
||
(8 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
über das Campusnest der | [[Studieren mit Kind]] ist die [[Beratung]], ihres Namens nach zu [[Studieren mit Kind]], des [[Referat Soziales | Referates Soziales]]. | ||
Es kann schnell gehen, dass [[Studieren mit Kind]] inhaltlich mit dem [[Bereich elternschaftsgerechtes Studieren]] verwechselt wird. | |||
== Allgemein == | |||
Zum Studieren mit Kind gibt es folgende Angebote, die weitgehend alle über das [[Studentenwerk Dresden]] laufen. | |||
Für Beratung gibt es das [http://kinder.studentenwerk-dresden.de/ Campusbüro UNImitKind], wo man auch nähere Informationen über das Campusnest als Tagesunterbringung erhalten kann. | |||
== Finanzielle Unterstützung == | |||
=== BAföG Kinderbetreuungszuschlag === | |||
"Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz um '''monatlich 113 Euro''' für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag erfolgt pauschal ohne Nachweis entsprechender Betreuungskosten." (Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG) | |||
Zu beantragen ist der Kinderbetreuungszuschlag mit dem Formular [http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/Anl1_zu_FB1_ab2011.pdf Anlage 1 zu Formblatt 1] mit dem BAföG-Antrag. | |||
=== Bundeselterngeld === | |||
Das Bundeselterngeld ist eine finanzielle Leistung für junge Eltern nach der Geburt ihres Kindes. | |||
{| class="wikitable" | |||
| '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' | |||
|- | |||
| [http://www.dresden.de/de/02/or/or_struktur/strukturelemente/stadt_dresden_8079.php?lastpage=zur%20Ergebnisliste Stadtverwaltung Dresden]<br />Dr.-Külz-Ring 19<br />01067 Dresden<br />Telefon: (0351) 4884777<br />E-Mail: elterngeld@dresden.de || Schriftlicher Antrag '''nach der Geburt ''' || mindestens 300,00 EUR monatl.<br />bei "Mehrkinderfamilien" ist der Betrag höher | |||
|} | |||
Der Antrag kann unter [http://amt24.sachsen.de/ZFinder/formulare.do;jsessionid=BD6EBE52DEFF083500474A6FE97A0FB8.worker_zf1?action=showdetail&modul=FO&id=132280!0 www.amt24.sachsen.de] heruntergeladen werden. | |||
=== Sächsisches Landeserziehungsgeld === | |||
Im Anschluss an das Bundeselterngeld kann das sächsische Landeserziehungsgeld beantragt werden, jedoch nur für das Kind kein Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beansprucht wird. | |||
{| class="wikitable" | |||
| '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' | |||
|- | |||
| [http://www.dresden.de/de/02/or/or_struktur/strukturelemente/stadt_dresden_8079.php?lastpage=zur%20Ergebnisliste Stadtverwaltung Dresden]<br />Dr.-Külz-Ring 19<br />01067 Dresden<br /> || im Anschluss an das Elterngeld || | |||
# Kind: 150,00 EUR monatl., max. 5 Monate | |||
# Kind: 200,00 EUR monatl., max. 6 Monate | |||
# Kind: 300,00 EUR monatl., max. 7 Monate | |||
|} | |||
Der Antrag kann unter [http://amt24.sachsen.de/ZFinder/formulare.do;jsessionid=BD6EBE52DEFF083500474A6FE97A0FB8.worker_zf1?action=showdetail&modul=FO&id=444667!0 www.amt24.sachsen.de] heruntergeladen werden. | |||
=== Kindergeld === | |||
{| class="wikitable" | |||
| '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' || '''Dauer der finanziellen Förderung''' | |||
|- | |||
| Familienkasse Bautzen<br />Neusalzaer Str. 2<br />02625 Bautzen || Ab der Geburt des Kindes || | |||
# Kind: 184,00 EUR monatl. | |||
# Kind: 184,00 EUR monatl. | |||
# Kind: 190,00 EUR monatl. | |||
# Kind und mehr: 215,00 EUR monatl. | |||
|| für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr<br />für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr<br />für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr | |||
|} | |||
=== Kinderzuschlag === | |||
{| class="wikitable" | |||
| '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' || '''Dauer der finanziellen Förderung''' | |||
|- | |||
| Familienkasse Bautzen<br />Neusalzaer Str. 2<br />02625 Bautzen || Ab der Geburt des Kindes || 140,00 EUR monatl. || Für alle unverheirateten Kinder bis 25 Jahre, die im Haushalt der Eltern wohnen. | |||
|} | |||
=== Unterhaltsvorschuss === | |||
Kinder, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen, können den Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft. Ein gerichtliches Urteil zum Unterhalt ist hierbei nicht notwendig. | |||
{| class="wikitable" | |||
| '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' | |||
|- | |||
| [http://www.dresden.de/de/02/or/or_struktur/strukturelemente/stadt_dresden_6545.php Jugendamt Dresden]<br />Dr.-Külz-Ring 19<br />Raum 3/161<br />01067 Dresden<br />Telefon: (0351) 4884740<br />E-Mail: jugendamt@dresden.de || Jederzeit nach der Geburt, jedoch <br />bis Vollendung des 12. Lebensjahres || Kind unter 6 Jahre: 133,00 EUR<br />Kind unter 12 Jahre: 180,00 EUR | |||
|} | |||
=== Bundesstiftung Mutter Kind === | |||
"Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit jetzt 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung seit 1984 jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Für 2009 konnten die Finanzmittel wegen des gestiegenen Bedarfs sogar auf rund 97 Millionen Euro erhöht werden." (Quelle: [http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bundesstiftung-mutter-und-kind.html Bundesstiftung Mutter und Kind]) | |||
==== Beratungsstellen ==== | |||
Für die Beratung stehen aktuell 8 Beratungsstellen in und um Dresden zur Verfügung: | |||
* [http://www.caritas-dresden.de Schwangerschaftsberatungsstelle, Caritasverband für Dresden e.V.], 01067 Dresden, Schweriner Straße 27 | |||
* [http://www.dresden.donumvitae.org donum vitae Beratungsstelle Dresden], 01067 Dresden, Schweriner Straße 26 | |||
* [http://www.drksachsen.de Schwangerschaftsberatungsstelle, Schwangerenberatungsstelle], 01069 Dresden, Kaitzer Str. 2 | |||
* [http://www.bzga-rat.de/referat/famplan/minisite/?idx=1906 Gesundheitsamt Dresden, Schwangerenberatung], 01159 Dresden, Braunsdorfer Str. 13 | |||
* [http://www.diakonie-dresden.de Ev. Schwangerschaftsberatung], 01277 Dresden, Schneebergstr. 27 | |||
* [http://www.bzga-rat.de/referat/famplan/minisite/?idx=198 Schwangeren-, Familien- und Beratungszentrum, AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH], 01277 Dresden, Schaufußstr. 27 | |||
* [http://www.bzga-rat.de/referat/famplan/minisite/?idx=905 Familienberatung der Diakonie], 01705 Freital, Paul-Büttner-Straße 2 | |||
* [http://www.bzga-rat.de/referat/famplan/minisite/?idx=903 Ev. Schwangerschafts-Beratngsstelle, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- u. Lebensberatung, Supervision], 01445 Radebeul, Hainstraße 2 | |||
=== Wohngeld === | |||
Wer Anspruch auf BAföG hat, kann grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: | |||
"Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und '''mit Kindern''' und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner '''zusammenwohnt''', '''kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben''' , sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf [http://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/berufsausbildungsbeihilfe.html Berufsausbildungsbeihilfe] oder Ausbildungsgeld hat." (Quelle: [http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php www.studies-online.de]) | |||
Im Grunde beantragt nicht der Student das Wohngeld, sondern das Kind. | |||
{| class="wikitable" | |||
| '''Antragsstelle''' || '''Zeitpunkt für Antrag''' || '''Höhe der finanziellen Förderung''' | |||
|- | |||
| [http://www.dresden.de/de/03/080/08_Wohngeld.php Wohngeldstelle Dresden]<br />Junghansstraße 2<br />01277 Dresden<br />Telefon: (0351) 4881211<br />E-Mail: wohngeld@dresden.de || Wohngeld für das Kind kann<br /> ab der Geburt des Kindes gestellt werden || Das Wohngeld richtet sich nach Einkommen und Höhe der Miete. | |||
|} | |||
== Wiki == | |||
* [[:Kategorie:Studieren mit Kind]] | |||
[[Kategorie:Beratung]] | [[Kategorie:Beratung]] | ||
[[Kategorie:Studieren mit Kind]] | |||
[[Kategorie:Soziales]] | [[Kategorie:Soziales]] | ||
[[Kategorie:Zusammenarbeit Studentenwerk Dresden]] | [[Kategorie:Zusammenarbeit Studentenwerk Dresden]] |
Aktuelle Version vom 10. März 2016, 16:34 Uhr
Studieren mit Kind ist die Beratung, ihres Namens nach zu Studieren mit Kind, des Referates Soziales.
Es kann schnell gehen, dass Studieren mit Kind inhaltlich mit dem Bereich elternschaftsgerechtes Studieren verwechselt wird.
Allgemein[Bearbeiten]
Zum Studieren mit Kind gibt es folgende Angebote, die weitgehend alle über das Studentenwerk Dresden laufen.
Für Beratung gibt es das Campusbüro UNImitKind, wo man auch nähere Informationen über das Campusnest als Tagesunterbringung erhalten kann.
Finanzielle Unterstützung[Bearbeiten]
BAföG Kinderbetreuungszuschlag[Bearbeiten]
"Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag erfolgt pauschal ohne Nachweis entsprechender Betreuungskosten." (Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG)
Zu beantragen ist der Kinderbetreuungszuschlag mit dem Formular Anlage 1 zu Formblatt 1 mit dem BAföG-Antrag.
Bundeselterngeld[Bearbeiten]
Das Bundeselterngeld ist eine finanzielle Leistung für junge Eltern nach der Geburt ihres Kindes.
Antragsstelle | Zeitpunkt für Antrag | Höhe der finanziellen Förderung |
Stadtverwaltung Dresden Dr.-Külz-Ring 19 01067 Dresden Telefon: (0351) 4884777 E-Mail: elterngeld@dresden.de |
Schriftlicher Antrag nach der Geburt | mindestens 300,00 EUR monatl. bei "Mehrkinderfamilien" ist der Betrag höher |
Der Antrag kann unter www.amt24.sachsen.de heruntergeladen werden.
Sächsisches Landeserziehungsgeld[Bearbeiten]
Im Anschluss an das Bundeselterngeld kann das sächsische Landeserziehungsgeld beantragt werden, jedoch nur für das Kind kein Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beansprucht wird.
Antragsstelle | Zeitpunkt für Antrag | Höhe der finanziellen Förderung |
Stadtverwaltung Dresden Dr.-Külz-Ring 19 01067 Dresden |
im Anschluss an das Elterngeld |
|
Der Antrag kann unter www.amt24.sachsen.de heruntergeladen werden.
Kindergeld[Bearbeiten]
Antragsstelle | Zeitpunkt für Antrag | Höhe der finanziellen Förderung | Dauer der finanziellen Förderung |
Familienkasse Bautzen Neusalzaer Str. 2 02625 Bautzen |
Ab der Geburt des Kindes |
|
für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr |
Kinderzuschlag[Bearbeiten]
Antragsstelle | Zeitpunkt für Antrag | Höhe der finanziellen Förderung | Dauer der finanziellen Förderung |
Familienkasse Bautzen Neusalzaer Str. 2 02625 Bautzen |
Ab der Geburt des Kindes | 140,00 EUR monatl. | Für alle unverheirateten Kinder bis 25 Jahre, die im Haushalt der Eltern wohnen. |
Unterhaltsvorschuss[Bearbeiten]
Kinder, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen, können den Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft. Ein gerichtliches Urteil zum Unterhalt ist hierbei nicht notwendig.
Antragsstelle | Zeitpunkt für Antrag | Höhe der finanziellen Förderung |
Jugendamt Dresden Dr.-Külz-Ring 19 Raum 3/161 01067 Dresden Telefon: (0351) 4884740 E-Mail: jugendamt@dresden.de |
Jederzeit nach der Geburt, jedoch bis Vollendung des 12. Lebensjahres |
Kind unter 6 Jahre: 133,00 EUR Kind unter 12 Jahre: 180,00 EUR |
Bundesstiftung Mutter Kind[Bearbeiten]
"Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit jetzt 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung seit 1984 jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Für 2009 konnten die Finanzmittel wegen des gestiegenen Bedarfs sogar auf rund 97 Millionen Euro erhöht werden." (Quelle: Bundesstiftung Mutter und Kind)
Beratungsstellen[Bearbeiten]
Für die Beratung stehen aktuell 8 Beratungsstellen in und um Dresden zur Verfügung:
- Schwangerschaftsberatungsstelle, Caritasverband für Dresden e.V., 01067 Dresden, Schweriner Straße 27
- donum vitae Beratungsstelle Dresden, 01067 Dresden, Schweriner Straße 26
- Schwangerschaftsberatungsstelle, Schwangerenberatungsstelle, 01069 Dresden, Kaitzer Str. 2
- Gesundheitsamt Dresden, Schwangerenberatung, 01159 Dresden, Braunsdorfer Str. 13
- Ev. Schwangerschaftsberatung, 01277 Dresden, Schneebergstr. 27
- Schwangeren-, Familien- und Beratungszentrum, AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, 01277 Dresden, Schaufußstr. 27
- Familienberatung der Diakonie, 01705 Freital, Paul-Büttner-Straße 2
- Ev. Schwangerschafts-Beratngsstelle, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- u. Lebensberatung, Supervision, 01445 Radebeul, Hainstraße 2
Wohngeld[Bearbeiten]
Wer Anspruch auf BAföG hat, kann grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme:
"Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnt, kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben , sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat." (Quelle: www.studies-online.de)
Im Grunde beantragt nicht der Student das Wohngeld, sondern das Kind.
Antragsstelle | Zeitpunkt für Antrag | Höhe der finanziellen Förderung |
Wohngeldstelle Dresden Junghansstraße 2 01277 Dresden Telefon: (0351) 4881211 E-Mail: wohngeld@dresden.de |
Wohngeld für das Kind kann ab der Geburt des Kindes gestellt werden |
Das Wohngeld richtet sich nach Einkommen und Höhe der Miete. |