Studieren mit Kind

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Studieren mit Kind ist die Beratung, ihres Namens nach zu Studieren mit Kind, des Referates Soziales.

Es kann schnell gehen, dass Studieren mit Kind inhaltlich mit dem Bereich elternschaftsgerechtes Studieren verwechselt wird.

Allgemein[Bearbeiten]

Zum Studieren mit Kind gibt es folgende Angebote, die weitgehend alle über das Studentenwerk Dresden laufen.

Für Beratung gibt es das Campusbüro UNImitKind, wo man auch nähere Informationen über das Campusnest als Tagesunterbringung erhalten kann.

Finanzielle Unterstützung[Bearbeiten]

BAföG Kinderbetreuungszuschlag[Bearbeiten]

"Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag erfolgt pauschal ohne Nachweis entsprechender Betreuungskosten." (Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG)

Zu beantragen ist der Kinderbetreuungszuschlag mit dem Formular Anlage 1 zu Formblatt 1 mit dem BAföG-Antrag.

Bundeselterngeld[Bearbeiten]

Das Bundeselterngeld ist eine finanzielle Leistung für junge Eltern nach der Geburt ihres Kindes.

Antragsstelle Zeitpunkt für Antrag Höhe der finanziellen Förderung
Stadtverwaltung Dresden
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Telefon: (0351) 4884777
E-Mail: elterngeld@dresden.de
Schriftlicher Antrag nach der Geburt mindestens 300,00 EUR monatl.
bei "Mehrkinderfamilien" ist der Betrag höher

Der Antrag kann unter www.amt24.sachsen.de heruntergeladen werden.

Sächsisches Landeserziehungsgeld[Bearbeiten]

Im Anschluss an das Bundeselterngeld kann das sächsische Landeserziehungsgeld beantragt werden, jedoch nur für das Kind kein Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beansprucht wird.

Antragsstelle Zeitpunkt für Antrag Höhe der finanziellen Förderung
Stadtverwaltung Dresden
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
im Anschluss an das Elterngeld
  1. Kind: 150,00 EUR monatl., max. 5 Monate
  2. Kind: 200,00 EUR monatl., max. 6 Monate
  3. Kind: 300,00 EUR monatl., max. 7 Monate

Der Antrag kann unter www.amt24.sachsen.de heruntergeladen werden.

Kindergeld[Bearbeiten]

Antragsstelle Zeitpunkt für Antrag Höhe der finanziellen Förderung Dauer der finanziellen Förderung
Familienkasse Bautzen
Neusalzaer Str. 2
02625 Bautzen
Ab der Geburt des Kindes
  1. Kind: 184,00 EUR monatl.
  2. Kind: 184,00 EUR monatl.
  3. Kind: 190,00 EUR monatl.
  4. Kind und mehr: 215,00 EUR monatl.
für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr
für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Kinderzuschlag[Bearbeiten]

Antragsstelle Zeitpunkt für Antrag Höhe der finanziellen Förderung Dauer der finanziellen Förderung
Familienkasse Bautzen
Neusalzaer Str. 2
02625 Bautzen
Ab der Geburt des Kindes 140,00 EUR monatl. Für alle unverheirateten Kinder bis 25 Jahre, die im Haushalt der Eltern wohnen.

Unterhaltsvorschuss[Bearbeiten]

Kinder, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen, können den Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft. Ein gerichtliches Urteil zum Unterhalt ist hierbei nicht notwendig.

Antragsstelle Zeitpunkt für Antrag Höhe der finanziellen Förderung
Jugendamt Dresden
Dr.-Külz-Ring 19
Raum 3/161
01067 Dresden
Telefon: (0351) 4884740
E-Mail: jugendamt@dresden.de
Jederzeit nach der Geburt, jedoch
bis Vollendung des 12. Lebensjahres
Kind unter 6 Jahre: 133,00 EUR
Kind unter 12 Jahre: 180,00 EUR

Bundesstiftung Mutter Kind[Bearbeiten]

"Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit jetzt 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Für diesen Zweck stellt der Bund der Stiftung seit 1984 jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Für 2009 konnten die Finanzmittel wegen des gestiegenen Bedarfs sogar auf rund 97 Millionen Euro erhöht werden." (Quelle: Bundesstiftung Mutter und Kind)

Beratungsstellen[Bearbeiten]

Für die Beratung stehen aktuell 8 Beratungsstellen in und um Dresden zur Verfügung:

Wohngeld[Bearbeiten]

Wer Anspruch auf BAföG hat, kann grundsätzlich kein Wohngeld beantragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme:

"Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnt, kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben , sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat." (Quelle: www.studies-online.de)

Im Grunde beantragt nicht der Student das Wohngeld, sondern das Kind.

Antragsstelle Zeitpunkt für Antrag Höhe der finanziellen Förderung
Wohngeldstelle Dresden
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Telefon: (0351) 4881211
E-Mail: wohngeld@dresden.de
Wohngeld für das Kind kann
ab der Geburt des Kindes gestellt werden
Das Wohngeld richtet sich nach Einkommen und Höhe der Miete.

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