Anordnung einer Zahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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siehe auch [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6391215969173&jlink=p70 § 70] A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 12. Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit [[VwV-SäHO]] | |||
==== rechnerische Richtigkeit ==== | |||
siehe auch [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6391215969173&jlink=p70 § 70] A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 15. Inhalt der Bescheinigung der rechnerische Richtigkeit [[VwV-SäHO]] | |||
== [[Probe der Unterschrift]] == | |||
== Siehe auch == | |||
* [[wikipedia:de:Zahlungsanordnung]] | |||
** [[wikipedia:de:Anordnung (Recht)]] | |||
[[Kategorie:Mittelverwendung]] |
Aktuelle Version vom 1. September 2021, 15:13 Uhr
Anordnungen von Zahlungen sind zu unterzeichnende Eigenbelege für Auszahlungen. Hierbei ist
- rechnerisch richtig
- sachlich richtig
- Anordnung
durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von
- der betreffenden Referatsleitung oder eine Person der Sprecherinnen und Sprecher (rechnerisch richtig)
- der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters (sachlich richtig)
- der Referatsleitung Finanzen (Anordnung).
Richtigkeit[Bearbeiten]
sachliche Richtigkeit[Bearbeiten]
siehe auch § 70 A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 12. Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit VwV-SäHO
rechnerische Richtigkeit[Bearbeiten]
siehe auch § 70 A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 15. Inhalt der Bescheinigung der rechnerische Richtigkeit VwV-SäHO