Zulassungsberatung/Formulare: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. September 2011, 04:54 Uhr
Idee[Bearbeiten]
Der StuRa sollte für alle Studentinnen und Studenten Formulare bezüglich der Beratung zum Zulassungsrecht anbieten.
Hierbei sollen standardisierte Schreiben, bei denen nur die oder der betroffene Studieninteressierte eingetragen werden muss. Diese Vorlagen dienen den Studieninteressierten zur Beanspruchung eines Studienplatzes. Damit kann eine rechtssicheren Einreichung von Anträgen, Widersprüche gegen die Ablehnung und notfalls Klagen auf Zulassung zum Studium.
Ergänzend dazu soll während des Bewerbungszeitraumes (insbesondere nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge) auf der Website auf die Bewerbung für zulassungsfreie (insbesondere auf die auf der Website HTW Dresden nicht oder falsch bekannt gegebenen) Studiengänge hingewiesen werden.
Damit sollen
- mehr Studentinnen und Studenten an unsere HTW Dresden kommen;
- ernsthaft an einem Studium Interessierten eine Möglichkeit zum Studium gegeben werden;
- die Verantwortlichen, aber eben auch das DezStud, an unserer HTW Dresden dazu angehalten werden, sorgfältiger und rechtmäßiger zu arbeiten;
- So wird eben auch ein reguläres Handeln, etwa Meldung der tatsächlich geplanten Kapazitäten (an das SMWK und folglich in der SächsZZVO) erreicht werden.
- Es wird eine Wahrnehmung für die rechtliche Relevanz der Auskünfte der Verwaltung bei diesem geschaffen. Damit würden die
Vorschlag zum weiteren Verfahren[Bearbeiten]
beck-online zu Formulare zum Prüfungsrecht unter G. Ausbildungs- und Prüfungsrecht, Haase Münchener Prozessformularbuch Verwaltungsrecht, 3. Auflage 2009 kann beispielsweise dafür herangezogen werden. Hieraus sollten speziell für unsere Bedürfnisse (möglicher Weise entsprechend Sachsen, unserer HTW Dresden oder sogar speziellen Studien- und Prüfungsordnungen) Vorlagen erstellt werden. Diese wäre, im Zusammenwirken mit dem Prorektorat Lehre und Studium, den Prüfungsausschüssen, "abzustimmen". Von einer Machbarkeit und Notwendigkeit sollte sich die Aktiven für die Studentinnen- und Studentenschaft von keiner Stelle abbringen lassen, denn deren Bestreben ist mutmaßlich die weitere so angenehme, aber eben rechtswidrige Handhabung beim Zulassungsverfahren.