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| In einigen Gesprächen zwischen der [[Kanzlerin]] und [[Benutzer:Denny|Denny]] wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen unklar zwischen der [[Hochschulleitung]] und den [[Organen der Studentinnen und Studentenschaft]] sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet. | | Die [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden | Vereinbarung zwischen]] uns, als [[StuRa | StuRa (der HTW Dresden)]], und der [[HTW Dresden]] ist eine freiwilliges Dokument zur Dokumentation von miteinander vereinbarten Festlegungen. |
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| | == Entstehung == |
| | In einigen Gesprächen zwischen der [[Kanzlerin]] und den Sprechern [[Benutzer:Denny|Denny]] und Sebastian wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen zwischen der [[Hochschulleitung]] und den [[Organe der Studentinnen und Studentenschaft|Organen der Studentinnen und Studentenschaft]] unklar sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten im Sommer 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet. |
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| Während der Übernahme des Amtes des [[Rektor]]s durch Herrn Prof. [[Roland Stenzel]] und der anhaltenden Kritik, u.a. von [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]], entstanden 2010 auch ein Dialog mit der [[Hochschulleitung]]. | | Während der Übernahme des Amtes des [[Rektor]]s durch Herrn Prof. [[Roland Stenzel]] und der anhaltenden Kritik, u.a. von [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]], entstanden 2010 auch ein Dialog mit der [[Hochschulleitung]]. |
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| === Mögliche Inhalte ===
| | Anfang des Jahres 2011 wurde dann ein erstes konkretes Gespräch über ein Dokument zur Vereinbarung geführt. Diese Verhandlungen scheiterten leider aus diversen Gründen. Schon allein die Absichten und demnach die Erwartungen an das Gespräch waren sehr verschieden. Beteiligte Personen an dem Gespräch waren [[Monika Niehues]], [[Marion Herzog]], [[Achim Ebschner]], [[Denny | Denny Meirich]] und [[Paul Riegel]]. |
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| ==== [[Hochschulleitung]] ==== | | == Vorgehensweise == |
| * regelmäßige (beispielsweise quartalsweise) Treffen [[StuRa]] und [[Hochschulleitung]] | | # Festlegung der Verhandlungsbeauftragten für den [[StuRa]] |
| | # Sichtung der von der Hochschule (HS) übermittelten Inhalte durch Verhandlungsbeauftragte und Referate |
| | # Sammeln der zur HS ergänzenden eigene Inhalte und Übermittlung an HS durch Verhandlungsbeauftragte und Referate |
| | # Aufstellen der Änderungswünsche im Teil der Hochschule durch Verhandlungsbeauftragte und Referate |
| | # Erste Gesprächsrunde mit HS zum Abgleichen der Inhalte |
| | # bei inhaltlicher Übereinkunft evtl. konkreteres Ausformulieren |
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| | == Mögliche Inhalte == |
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| | === [[Hochschulleitung]] === |
| | * <s>regelmäßige (beispielsweise quartalsweise) Treffen [[StuRa]] und [[Hochschulleitung]]</s> (erl. - Koordination und Abstimmung) |
| * frühzeitige gegenseitige Unterricht von aktuellen und geplanten Themen | | * frühzeitige gegenseitige Unterricht von aktuellen und geplanten Themen |
| ** etwa durch Beschlüsse des [[Rektorat]]es | | ** etwa durch Beschlüsse des [[Rektorat]]es |
| ** Änderungen in der [[Verwaltung HTW Dresden]] | | ** Änderungen in der [[Verwaltung HTW Dresden]] |
| * Erstellung eines "ständigen" [[Forderungskatalog#HTW Dresden | Wunschzettels]] aneinander um die Standpunkte darzulegen | | * <s>Erstellung eines "ständigen" [[Forderungskatalog#HTW Dresden | Wunschzettels]] aneinander um die Standpunkte darzulegen</s> (erl. - Leitlinien der Vereinbarung) |
| * Bereitstellung der [[E-Mail Adressen#alle Studentinnen und Studenten | Mail-Adressen aller Studentinnen und Studenten]]
| | * <s>Zusammenwirken bei [[Bereich Veranstaltungen#Veranstaltungen | wiederkehrenden Terminen]] |
| * Zusammenwirken bei [[Bereich Veranstaltungen#Veranstaltungen | wiederkehrenden Terminen]] | | ** konkrete gemeinsame Planung [[Einführungswoche für Erstsemester]] </s> (erl. - Koordination) |
| ** konkrete gemeinsame Planung [[Einführungswoche für Erstsemester]] | |
| * Verfassen von [[Pressemitteilungen]] | | * Verfassen von [[Pressemitteilungen]] |
| ** Aufnahme des StuRa und der weiteren studentischen Vertretung in den Presseverteiler der HTW Dresden htwoea@ | | ** <s>Aufnahme des StuRa und der weiteren studentischen Vertretung in den Presseverteiler der HTW Dresden htwoea@</s> (erl. - Anlage 1) |
| ** Verfassen von [[Pressemitteilungen#mit HTW Dresden | gemeinsamen Pressemitteilungen]] | | ** <s>Verfassen von [[Pressemitteilungen#mit HTW Dresden | gemeinsamen Pressemitteilungen]]</s> (erl. - Koordination und Abstimmung) |
| *** mindestens bei Veranstaltungen mit Beteiligung des StuRa (wurde kritisiert bei der fehlenden Erwähnung des StuRa bei der Veranstaltung [[Rock am Pavillon]] zur Einweihung des [[Rauchpavillon HTW Dresden]] | | *** <s>mindestens bei Veranstaltungen mit Beteiligung des StuRa (wurde kritisiert bei der fehlenden Erwähnung des StuRa bei der Veranstaltung [[Rock am Pavillon]] zur Einweihung des [[Rauchpavillon HTW Dresden]])</s> |
| | * <s>Referenzschreiben</s> (erl. - Zeugnis über geleistete Mitwirkung) |
| | * Information zu Wahlen |
| | ** Informationsveranstaltung für Interessierte zur Kandidatur für Organe der Hochschule |
| | ** Bereitstellung der Wahlereignisse und -ergebnisse |
| | ** Ausschreibung von zu besetzenden Gremien (z.B. Senatskommission oder Wahlausschuss) mit Tätigkeitsbeschreibung |
| | |
| | * Angestellte des StuRa werden zu Angehörigen der HTW Dresden und in vielen Dingen den Mitarbeitern der HTW Dresden gleichgestellt |
| | :* Jobticket |
| | :* Chipkarte für Zugang HS und Parkplatz |
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| | ; nicht aufnehmen sondern extra verhandeln und im Senat behandeln |
| | : wird im Wiki verschoben |
| | :: beabsichtigt durch [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] |
| * Diskussion über notwendige Kommissionen | | * Diskussion über notwendige Kommissionen |
| ** dem [[Senat]] zuzuordnen, damit alle Mitgliedergruppen vertreten sind | | ** dem [[Senat]] zuzuordnen, damit alle Mitgliedergruppen vertreten sind |
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| * Förderung der Gremientätigkeit | | * Förderung der Gremientätigkeit |
| ** Anerkennung durch ECTS-Creditpoints | | ** Anerkennung durch ECTS-Creditpoints |
| ** Referenzschreiben
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| ==== [[Verwaltung HTW Dresden]] ==== | | ==== [[Verwaltung HTW Dresden]] ==== |
| * <strike>Verwendung / Nutzung des HTW-Logos im StuRa-Logo</strike>(im Dok.) | | * Verwendung / Nutzung des HTW-Logo |
| * <strike>Verwendung der Bezeichnung 'StuRa' oder 'Studentinnen- und Studentenrat' gemäß des [http://www2.stura.htw-dresden.de:8081/Plone/stura/sitzungen/2009/09-05-05/protokoll-13-Sitzung-2009 Beschlusses (Sitzung 09-05-05 TOP 9)]</strike> | | :* innerhalb des StuRa-Logo |
| * Nutzung von Dienst-Kfz | | :* Verwendung des HTW-Logos für die Erstellung und den Verkauf von Merchandiseingartikel |
| | * Verwendung der Bezeichnung 'StuRa' oder 'Studentinnen- und Studentenrat' gemäß des [http://www2.stura.htw-dresden.de:8081/Plone/stura/sitzungen/2009/09-05-05/protokoll-13-Sitzung-2009 Beschlusses (Sitzung 09-05-05 TOP 9)] |
| | * Nutzung von Dienstfahrzeugen |
| | ** ähnlich anderen Hochschulen |
| | ** Nutzerkreis könnte eingeschränkt werden |
| | ** [[htw-dresden.de:index/intern/qualitaetsmanagement/prozesslandschaft/unterstuetzungsprozesse/dienstfahrzeuge-und-transport.html]] |
| | ** [[htw-dresden.de:fileadmin/userfiles/htw/docs/Intranet/QM_intern/Ordnungen/Ordnung_zur_Benutzung_von_Dienstkraftfahrzeugen.pdf]] |
| * besserer Informationsrücklauf bei aktuellen Problemen / Themen | | * besserer Informationsrücklauf bei aktuellen Problemen / Themen |
| * Regelung zu Fundsachen | | * Regelung zu Fundsachen |
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| ** [[Räume]] des StuRa und der [[Fachschaftsräte|FSRs]] | | ** [[Räume]] des StuRa und der [[Fachschaftsräte|FSRs]] |
| *** Verwaltungsräume in entsprechend notwendigen Maß | | *** Verwaltungsräume in entsprechend notwendigen Maß |
| *** ein [[Schlüssel#Dauerausleihe | eigenen Schlüssel]] für alle Mitglieder | | *** ein [[Räume#Dauerausleihe | eigenen Schlüssel]] für alle Mitglieder |
| | **** Schlüsselanzahl je FSR mind. 3 (2 x bei Wache und 1x dauerhafte Ausleihe) |
| *** Schließberechtigungen für den [[Lagerraum]] | | *** Schließberechtigungen für den [[Lagerraum]] |
| ** Büromaterial
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| *** Verbrauchsgüter (gemäß Materialkatalog)
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| *** Druckerzeugnisse (also ausschließlich über die [[Druckerei HTW Dresden]])
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| *** Grundausstattung an Technik
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| **** [[Telefon]]e
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| **** [[Rechner]]
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| **** usw.
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| *** Mobiliar
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| ** [[Einlassgenehmigung]] außerhalb der Öffnungszeiten für StuRa + [[Fachschaftsräte|FSRs]] (gemäß der [[Räume#Zugangsberechtigung|Schlüsselberechtigungen]]) | | ** [[Einlassgenehmigung]] außerhalb der Öffnungszeiten für StuRa + [[Fachschaftsräte|FSRs]] (gemäß der [[Räume#Zugangsberechtigung|Schlüsselberechtigungen]]) |
| ** allgemeingültiger Raumnutzungsvertrag | | ** allgemeingültiger Raumnutzungsvertrag |
| *** grundsätzliche Genehmigung zur Nutzung von Räumlichkeiten, wenn diese nicht bereits belegt sind<!-- soll zur Ersparnis des langwierigen Genehmigungsverfahrens dienen --> | | *** grundsätzliche Genehmigung zur Nutzung von Räumlichkeiten, wenn diese nicht bereits belegt sind<!-- soll zur Ersparnis des langwierigen Genehmigungsverfahrens dienen --> |
| *** kein Erheben von Gebühren für Veranstaltungen, die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft veranstalten | | *** kein Erheben von Gebühren für Veranstaltungen, die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft veranstalten |
| | :* eigenes Lager und Archiv |
| | :: Hinweis: Derzeit befindet sich das Archiv des StuRa in A06. Dieser Raum ist ein Durchgangsraum daher nicht so geeignet. Lager in S 524 ist schlecht gelegen und zu klein. Zusätzliches Lager wäre gut. |
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| | * Büromaterial |
| | ** Verbrauchsgüter (gemäß Materialkatalog) |
| | ** Gemeinsame Nutzung des Kundenaccounts bei Conrad mittels eigener Kundenkarte. Wir sammeln mit und bekommen aber auch die entsprechenden Konditionen |
| | ** Druckerzeugnisse (also ausschließlich über die [[Druckerei HTW Dresden]]) |
| | ** Grundausstattung an Technik |
| | *** [[Telefon]]e |
| | *** [[Rechner]] |
| | *** usw. |
| | ** Mobiliar |
| | ** weiterhin Übernahme der entstehenden Kosten für Verbrauchs- und [http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut geringwertigen Wirtschaftsgütern] |
| | ** Klärung des Bezuges von Materialien für [[FSRs]], da diese die [[Kostenstellen HTW Dresden | Kostenstellen]] der Fakultäten haben |
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| * jährliche "übliche" Nutzung des [[PAB]] für | | * jährliche "übliche" Nutzung des [[PAB]] für |
| ** 1 x Party zur [[Einführungswoche für Erstsemester]] | | ** 1 x Party zur [[Einführungswoche für Erstsemester]] |
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| :* Aufdruck - Entwertung | | :* Aufdruck - Entwertung |
| :* Abrechnung Semesterticket | | :* Abrechnung Semesterticket |
| :* Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu folgend Terminen | | :* Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu den Terminen wie bereits mit der HS vereinbart, siehe Dokument HTW. |
| :*** SS 31.05. und 15.05. | | :* HS erstattet kein Geld für das SeTicket, außer bei |
| :*** WS 30.09. und 15.11. | | ::* Rücknahme der Einschreibung |
| * Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft | | * Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft |
| ** Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft. | | ** Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft. |
| * [[Büromaterial über den Bereich Einkauf HTW Dresden | Bezug von Büromaterial]]
| | :: Hinweis: Im WS 2011/12 erhielt der StuRa erst den Beitragsanteil Mitte Dezember. Das StuWe hingegen hat seinen Teil bereits eher erhalten. Angleichung an StuWe wäre besser. |
| ** weiterhin Übernahme der entstehenden Kosten für Verbrauchs- und [http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut geringwertigen Wirtschaftsgütern]
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| ** Klärung des Bezuges von Materialien für [[FSRs]], da diese die [[Kostenstellen HTW Dresden | Kostenstellen]] der Fakultäten haben
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| * Möglichkeit alle Studis per Mail zu erreichen | | * Möglichkeit alle Studis per Mail zu erreichen |
| ** Bereitstellung eines Mail-Verteilers (für einheitliche Mails an alle) | | ** Bereitstellung eines Mail-Verteilers (für einheitliche Mails an alle) |
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| * Bereitstellung von statistischen Daten zu Studis durch das [[StudSek]] | | * Bereitstellung von statistischen Daten zu Studis durch das [[StudSek]] |
| * Veröffentlichung der Dokumente des der Kooperationspartner | | * Veröffentlichung der Dokumente des der Kooperationspartner |
| | * Zugriff auf zu Verschrottendes |
| | ** Bestellliste |
| | ** Zugang zu den Räumen in denen Schrott gelagert wird (als Alternative für die Bereitstellung von zu erstellenden Listen der Hochschulverwaltung über die zu verschrottenden Gegenstände vor der Entsorgung) |
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| == Interessierte == | | == [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument | Dokument]] == |
| * [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]
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| * [[Benutzer:Denny|DennyMeirich]]
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| = Dokumententwurf StuRa=
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| Kooperationsvereinbarung
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| zwischen dem
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| Rektorat der <br>
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| Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden <br>
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| - vertreten durch den Rektor - <br>
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| Friedrich-List-Platz 1 <br>
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| 01069 Dresden <br>
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| (nachfolgend Rektorat genannt) <br>
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| und dem <br>
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| Studentinnen- und Studentenrat der <br>
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| Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden<br>
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| - vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher -<br>
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| Friedrich-List-Platz 1<br>
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| 01069 Dresden<br>
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| (nachfolgend StuRa genannt)<br>
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| === Präambel ===
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| Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden steht die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden.<br/>
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| Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern.<br/>
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| Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.<br/>
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| === Leitlinien der Vereinbarung ===
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| # Das Rektorat der HTW Dresden ist sich entsprechend der Präambel bewusst, dass die studentische Selbstverwaltung nicht über eine vergleichbare Leistungsfähigkeit zur Aufgabenbewältigung wie die Verwaltung der HTW Dresden verfügt. Daher hat das Rektorat Verständnis für eine von der Verwaltung der HTW Dresden abweichende Aufgabenbewältigung und Arbeitsorganisation.
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| # Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.
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| === Koordination und Abstimmung ===
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| # Es finden regelmäßige Gespräche zwischen dem Rektorat und dem StuRa statt. Diese sollten monatlich möglichst in der ersten Gremienblockzeit stattfinden.
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| === Informationsaustausch ===
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| Die Kooperationspartner kommen überein, sich unverzüglich über folgende Informationen auszutauschen:
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| * die die Belange der Studierenden betreffen
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| * das und welche neuen Informationen veröffentlicht werden <!-- es kann nicht sein, dass wir alles selber suchen müssen; z.Bsp. Internetseite der HTW-->
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| # Form des Informationsaustausches:
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| * Hohlschuld bei öffentliche zugänglichen Infos und Dokumenten
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| * Bringschuld bei nichtöffentlichen Infos und Dokumenten
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| === Zugangsberechtigung ===
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| # Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.<!--
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| Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden:
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| Der Zugang wird nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitigen vorherigen Hinweis durch die Hochschulverwaltung eingeschränkt.-->
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| # Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben.<!--
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| Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden:
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| Diese Schlüsselliste darf nur Mitglieder der HTW Dresden sowie Angestellte umfassen.--> Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.
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| <!-- Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Punkt ergänzt werden:
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| * Zur Erteilung einer Zugangsberechtigung außerhalb der Öffnungszeiten für hochschulfremde Personen bedarf es einer gesonderten Genehmigung der Hochschulverwaltung. Hochschulfremde Personen dürfen außerhalb der Öffnungszeiten die HTW nur in Begleitung eines Studenten des StuRa bzw. der FSRs betreten.-->
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| === Fundsachen ===
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| # Der StuRa erklärt sich bereit die Sammlung und Verwaltung aller anfallenden Fundsachen innerhalb der HTW Dresden zu übernehmen. Im Gegenzug erstattet die Verwaltung der HTW Dresden dem StuRa die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Aufbewahrungsboxen. <!-- Da es normalerweise die Aufgabe der HTW ist und nicht die des StuRa-->
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| === Semesterbeitrag für die Studierendenschaft===
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| # Die Verwaltung der HTW Dresden überweist spätestens 14 Tage nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes den vereinnahmten Beitrag für die Studierendenschaft an den StuRa. Die Schlussrechnung und Abschlusszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn. Die Beiträge von verspäteten Rückmeldern sind mit der nächsten regulären Abrechnung zu überweisen und gesondert aufzuführen.
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| === Studierendenzahlen und weitere statistische Daten ===
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| # Die Verwaltung der HTW Dresden übermittelt mit der Schlussrechnung die Anzahl der zurückgemeldeten Studenten und neu immatrikulierten Studenten aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen.
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| * im WS sollte die Anzahl der neu immatrikulierten Studenten als Grundlage zur Planung der ESE-Woche früher erfolgen
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| === Semesterticket ===
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| Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zum Semesterticket ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. werden die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zum Semesterticket darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der Verwaltung der HTW Dresden eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit dieser Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa der Verwaltung der HTW Dresden eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung.<br/>
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| Beim Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen zum Semesterticket vermeiden alle Beteiligten unnötige Bürokratie und bemühen sich um einen reibungslosen Ablauf.<br/>
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| ==== Abrechnung ====
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| Zum Beginn jeden Semesters übermittelt das Dezernat Studienangelegenheiten dem StuRa eine Abrechnung der vereinnahmten Semesterticketbeiträge . Diese Abrechnung enthält die Gesamtanzahl der an der HTW Dresden eingeschriebenen Studenten aufgeschlüsselt nach Anzahl der Studenten die den Beitrag für das Semesterticket eingezahlt haben und die Anzahl der nach § 8 der Beitragsordnung der StudentInnenschaft befreiten Studenten. Bei der Abrechnung, der nach § 8 befreiten Studenten, ist zu unterscheiden, ob diese gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 befreit sind. Im Falle des Absatz 1 wird eine weitere Unterscheidung entsprechend der Nummer 1 bis 3 vorgenommen.<br/>
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| Spätestens zum 15. März bzw. 15. Oktober überweist das Dezernat Studienangelegenheiten die Beiträge zum Semesterticket an den StuRa.<br/>
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| Zum Ende jeden Semesters übermittelt das Studentensekretariat dem StuRa die Gesamtzahl der Studenten ohne Semesterticket.
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| <!-- # Das Referat studentische Selbstverwaltung und Organisation schließt eine eigenständige Vereinbarung mit dem Dezernat Studienangelegenheiten über das Verfahren zur Befreiung, Rückerstattung und dem Nachkauf des Semestertickets. -->
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| === Nutzung des Logos der HTW Dresden ===
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| Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen.
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| === Materialbeschaffung ===
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| # Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
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| # Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
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| *Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
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| === sonstiges ===
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| # Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.
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| === Laufzeit und Kündigung ===
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| # Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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| # Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der Kooperationspartner zu diesem Thema. Sollte nach erfolgter Beratung keine Einigkeit zur Aufhebung bestehen wird die Kündigung zum Ende des kommenden Semesters wirksam.
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| === Weitere Vereinbarungen ===
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| <!-- bewusst nicht Salvatorische Klausel da dies zu Vertragsmäßig und konfrontativ klingt -->
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| # Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Kooperationspartner werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen.
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| # Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
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| ==Anlagen==
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| === Anlage 1 ===
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| *Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
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| **Planung der Termine Vorbereitungswoche
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| **Informationsflyer für (ausländische) Studierende
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| *Dezernates Technik
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| **Aktuelle Baumaßnahmen
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| **Wartungsarbeiten
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| *Kanzlerbereiches
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| **Neue Informationen des Rektorates
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| === Anlage 2 ===
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| * Standorte der Schaukästen für Pinnwände ''Wird nachgeliefert''
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| === Anlage 3 ===
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| * Flächen für Werbeaktivitäten
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| ''Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen''
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| == Dokumententwurf HTW Dresden ==
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| Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung
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| === § 1 Allgemeine Grundsätze ===
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| (1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.<br>
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| (2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.<br>
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| (3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.<br>
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| (4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.
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| === § 2 Informationsdienste ===
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| (1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)<br>
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| (2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.<br>
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| (3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.<br>
| |
| (4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.<br>
| |
| (5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.<br>
| |
| (6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.<br>
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| (7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.<br>
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| (8)
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| === § 3 Werbeaktivitäten ===
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| (1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller. <br>
| |
| (2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.<br>
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| (3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.<br>
| |
| (4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.<br>
| |
| (5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein. <br>
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| === § 4 Semesterticket-Rückerstattung ===
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| Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:
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| Sommersemester
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| Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB
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| 15.03. 01.05. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt)
| |
| 15.05. 01.06. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag
| |
| VOR Beginn des Rückmeldezeitraums 01.10. laut Vertrag Endabrechnung
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| Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12
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| Wintersemester
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| Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB
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| 15.08. 01.11. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt)
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| 15.11. 01.12. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag
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| entfällt 05.12. Zwischenabrechnung
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| per 31.12. 01.04. Endabrechnung
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| Zustimmung von allen Beteiligten:
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| • mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS
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| • Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)
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| === § 5 Nutzung des zentralen Mailverteilers ===
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| Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.<br>
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| Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.<br>
| |
| Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!<br>
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| Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.<br>
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| Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.<br>
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| === § 6 Raumnutzung ===
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| (1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung. <br>
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| (2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig. <br>
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| (3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.<br>
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| (4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.<br>
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| === § 7 Finanzwesen ===
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| ''muss noch abgesprochen und ergänzt werden''
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| === § 8 Schlüsselvergabe ===
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| Der Studentenrat legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt. <br>
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| Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.<br>
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| Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.<br>
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| Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.<br>
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| Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben. <br>
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| Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. Diese Listen sind zu bestätigen <br>
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| für. durch
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| - Studentenrat Kanzlerin,
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| - Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät
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| - faranto e.V. Kanzlerin.
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| === § 9 Zugang während der Schließzeiten der Hochschule ===
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| Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten
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| ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich.
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| Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt.
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| Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.
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| === § 10 Gremienblockzeiten ===
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| In den Zeiten
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| *Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
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| *Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr
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| werden keine Lehrveranstaltungen geplant.
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| === § 11 Wahlen ===
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| Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:
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| *Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
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| *Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
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| *Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
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| *Versendung der Briefwahlunterlagen und
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| *Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.
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| === § 12 Schlussbestimmungen ===
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| Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden
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| Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.
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| Datum:
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| Kanzlerin StuRa
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| Anlage 1
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| Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
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| - Planung der Termine Vorbereitungswoche
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| - Informationsflyer für (ausländische) Studierende
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| Dezernates Technik
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| - Aktuelle Baumaßnahmen
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| - Wartungsarbeiten
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| Kanzlerbereiches
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| - Neue Informationen des Rektorates
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| Anlage 2
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| Standorte der Schaukästen für Pinnwände
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| Wird nachgeliefert
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| Anlage 3
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| Flächen für Werbeaktivitäten
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| Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen
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| == Kommentierung zum Dokumententwurf HTW Dresden ==
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| Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung
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| === Allgemeine Grundsätze ===
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| (1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.<br>
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| ; entfallen
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| : Hochschulverwaltung/Hochschulleitung sollte durch Rektorat ersetzt werden, da das Rektorat die Hochschule leitet und die Kanzlerin als Leiterin der Verwaltung Bestandteil für die Hochschulverwaltung ist.
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| : Sie unsere Präambel Absatz 1.
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| : Kann entfallen, da dieser Absatz durch die Absätze 2 und 3 unserer Präambel abdeckt ist.
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| (2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.<br>
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| ; streichen
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| : Unverschämtheit!
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| : Es handelt sich hierbei um Selbstverständlichkeiten und daher stellt dieser Absatz eine Bagatelle der gesamten Ordnung dar.
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| (3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.<br>
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| ; umformulieren
| |
| : ''Bei auftretenden Problemen zwischen den Partnern bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Lösung des Sachverhaltes.
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| (4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.
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| ; umformulieren
| |
| : ''Der StuRa gibt seine Untergliederung in Referate als Zuständigkeit für bestimmte Themen und diesbezüglichen Änderungen dem Rektorat bekannt. Die HTW Dresden informiert den StuRa über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung bekannt.
| |
| :: Die HTW Dresden verfügt nahezu über keine funktionsbezogenen Mail-Adressen (z.B. bolognaref@).
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| : ''Als Bestandteil der Gliederung gibt der StuRa die jeweiligen Mail-Adressen der einzelnen Referate bekannt. Er trägt Sorge für die Weiterleitung der Mails.
| |
| :: Bedingt durch die Fluktuation und die Verteilung der Aufgaben auf mehrere Schultern wären häufig Änderungsmitteilungen notwendig.
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| : ''Sollte die HTW Dresden keine klare Zuständigkeit für das Thema erkenntlich sein, wendet sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher sowie das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation des StuRa.
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| ; vorschlagen
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| : ''Die HTW Dresden gibt Meldungen über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung auf der Website (ggf. nur im internen Bereich) unter Bereitstellung eines RSS-Feed bekannt.
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| === Informationsdienste ===
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| (1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)<br>
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| ; umformulieren
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| :'' Beide Partner informieren sich gegenseitig frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen zu mindestens folgenden Themen:
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| :* Belange der Studierenden
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| :* das und welche neuen Informationen bekannt sind.
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| : ''Zur Verbesserung der Transparenz zu diesen Themen erfolgt neben den hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenz die Information zu weiteren die Themen betreffenden Neuerungen und Veränderungen in der Form einer Mail an den Partner.
| |
| : ''Zur Verbesserung der Transparenz zu diesen Themen erfolgt neben den hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenz, die eine Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen, die Zusendung der neuen Information mit möglicher Angabe des Verweises auf die Website per Mail.
| |
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| : ''Falls eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierungen nicht angeboten wird, erfolgte die Mitteilung zur Verfügbarkeit der neuen Information mit Angabe des Verweises auf der Website in Form einer Mail. Bei Informationen die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind werden ebenfalls
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| :: Beispiel Beschluss des Rektorates zur 2.W
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| Grund zur Nichtveröffentlichung
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| : ''Die Partner bestimmen für sich eigenverantwortlich über die hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenzen, die eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen. Anderenfalls senden sich die Partner eine Mail zur Verfügbarkeit der neuen Information unter Angabe des Verweises zur Information auf der Website. Die Partner nehmen sich gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf.
| |
| <!-- mindestens ein Rückmeldung unter Benennung der Frist zur Antworten an mindestens die Person -->(2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.<br>
| |
| (3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.<br>
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| (4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.<br>
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| (5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.<br>
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| (6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.<br>
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| (7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.<br>
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| (8)
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| === § 3 Werbeaktivitäten ===
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| (1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller. <br>
| |
| (2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.<br>
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| (3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.<br>
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| (4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.<br>
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| (5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein. <br>
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| === § 4 Semesterticket-Rückerstattung ===
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| Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:
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| Sommersemester
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| Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB
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| 15.03. 01.05. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt)
| |
| 15.05. 01.06. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag
| |
| VOR Beginn des Rückmeldezeitraums 01.10. laut Vertrag Endabrechnung
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| Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12
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| Wintersemester
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| Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB
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| 15.08. 01.11. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt)
| |
| 15.11. 01.12. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag
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| entfällt 05.12. Zwischenabrechnung
| |
| per 31.12. 01.04. Endabrechnung
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| Zustimmung von allen Beteiligten:
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| • mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS
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| • Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)
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| === § 5 Nutzung des zentralen Mailverteilers ===
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| Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.<br>
| |
| Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.<br>
| |
| Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!<br>
| |
| Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.<br>
| |
| Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.<br>
| |
| | |
| === § 6 Raumnutzung ===
| |
| | |
| (1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung. <br>
| |
| (2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig. <br>
| |
| (3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.<br>
| |
| (4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.<br>
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| | |
| === § 7 Finanzwesen ===
| |
| | |
| ''muss noch abgesprochen und ergänzt werden''
| |
| | |
| === § 8 Schlüsselvergabe ===
| |
| | |
| Der Studentenrat legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt. <br>
| |
| Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.<br>
| |
| Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.<br>
| |
| Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.<br>
| |
| Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben. <br>
| |
| Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. Diese Listen sind zu bestätigen <br>
| |
| für. durch
| |
| - Studentenrat Kanzlerin,
| |
| - Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät
| |
| - faranto e.V. Kanzlerin.
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| === § 9 Zugang während der Schließzeiten der Hochschule ===
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| | |
| Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten
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| ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich.
| |
| Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt.
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| Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.
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| === § 10 Gremienblockzeiten ===
| |
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| In den Zeiten
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| *Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
| |
| *Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr
| |
| werden keine Lehrveranstaltungen geplant.
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| === § 11 Wahlen ===
| |
| | |
| Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:
| |
| *Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
| |
| *Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
| |
| *Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
| |
| *Versendung der Briefwahlunterlagen und
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| *Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.
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| === § 12 Schlussbestimmungen ===
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| Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden
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| Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.
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| Datum:
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| Kanzlerin StuRa
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| ==== Anlage 1 ====
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| Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
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| * Planung der Termine Vorbereitungswoche
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| * Informationsflyer für (ausländische) Studierende
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| Dezernates Technik
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| * Aktuelle Baumaßnahmen
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| * Wartungsarbeiten
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| Kanzlerbereiches
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| * Neue Informationen des Rektorates
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| ==== Anlage 2 ====
| |
| Standorte der Schaukästen für Pinnwände
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| Wird nachgeliefert
| | Seitens des [[StuRa]] gibt es einen eigenes [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument | Dokument zur Vereinbarung StuRa und HTW Dresden]]. Dieses dient als Entwurf mit der Darstellung konkreter Formulierungsvorschläge und der Abbildung der Inhalte. |
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|
| | === [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument HTW Dresden | Dokument HTW Dresden]] === |
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| ==== Anlage 3 ====
| | Seitens der [[HTW Dresden]], nahezu ausschließlich der [[Verwaltung HTW Dresden]], gibt es einen [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument HTW Dresden | Dokument zur Vereinbarung StuRa und HTW Dresden]]. Dieses ist ein Entwurf und wurde [[Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument HTW Dresden#Kommentierung zum Dokumententwurf HTW Dresden | kommentiert]]. |
| Flächen für Werbeaktivitäten
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|
| Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen
| | == Siehe auch == |
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|
| | * [[website:stura/ref/verwaltung/vereinbarung-htw-dresden]] |
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| [[Kategorie:Verwaltung]] | | [[Kategorie:Verwaltung]] |
| [[Kategorie:Kanzlerin]] | | [[Kategorie:Kanzlerin]] |
| [[Kategorie:Projekt]] | | [[Kategorie:Projekt]] |