Protest: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Proteste wurde nach Protest verschoben: Verschiebung zum (neuen) üblichen Singular) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Ausdruck | Der Ausdruck [[Protest]] (lat.) bedeutet: | ||
# Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden | # Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden | ||
# Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich | # Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich |
Version vom 5. Februar 2011, 22:21 Uhr
Der Ausdruck Protest (lat.) bedeutet:
- Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden
- Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich
- bezeichnet eine öffentliche Reaktion auf bestimmte Ereignisse oder Situationen: ursprünglich als Bekräftigung und Unterstützung von etwas, heute normalerweise als Ausdruck des Widerstands, der Weigerung und Gegnerschaft gebraucht. Protestierende versuchen, mit dem Protest, öffentlich und machtvoll, Einfluss ihrer Ansichten auf die öffentliche Meinung oder die herrschende Politik zu bewirken, oder in direkter Aktion Veränderungen selbst zu erzielen.
Formen des Protestes
- Besetzung
- Boykottaktionen
- Demonstrationen und Protestmärsche
- Was tun wenn's brennt? (ein paar liegen im StuRa)
- Flaggenverbrennung (Achtung: § 90a StGB!)
- gewaltloser Widerstand
- Hungerstreik
- Kommunikationsguerilla
- Online-Protest
- Protestsongs
- Samisdat bzw. Flugblattaktionen
- Streik
- Sabotage
- Sitzblockade
- ist i.d.R. keine Nötigung, auch wenn dass gerne von der Polizei behauptet wird (siehe Urteil BVerfG AZ 1 BvR 718/89 von 1995)
- Sit-In: A Tactical Analysis, By Aaron Kreider
- Ziviler Ungehorsam
- Graffiti