Nichtveranlagungsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Dazu wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine Nichtveranlagungsbescheinigung, in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt. | Dazu wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine [[Nichtveranlagungsbescheinigung]], in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt. | ||
Das zuständige Finanzamt ist das | Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Dresden III. | ||
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Ordnungsnummer: 3203/000149025067 | Ordnungsnummer: 3203/000149025067 | ||
Gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 | Gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 | ||
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* [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Nichtveranlagungsbescheinigung Wikipedia: Nichtveranlagungsbescheinigung] | |||
[[Kategorie:Finanzen]] |
Version vom 10. April 2011, 03:35 Uhr
Der StuRa muss seine erwirtschaften Kapitalerträge nicht versteuern, da er eine Körperschaft im Sinne des § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG ist. Dazu wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine Nichtveranlagungsbescheinigung, in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt. Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Dresden III.
aktueller Bescheid
Ordnungsnummer: 3203/000149025067 Gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2011