StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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=== § Referatsleitungen === | === § Referatsleitungen === | ||
werden jeweils durch den StuRa gewählt | * werden jeweils durch den StuRa gewählt | ||
# Die Referate vollziehen die Beschlüsse der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft. | |||
=== § Bereichsleitungen === | === § Bereichsleitungen === | ||
werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt | * werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt | ||
# Der Bereich Sitzungsleitung soll aus mindestens drei Mitglieder bestehen. Der Bereich Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen des StuRa vor und führt den Vorsitz im StuRa. | |||
=== § Sprecherinnen und Sprecher === | === § Sprecherinnen und Sprecher === | ||
werden jeweils durch den StuRa gewählt | * werden jeweils durch den StuRa gewählt | ||
# Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen. | |||
== Abschnitt Ämter für den StuRa == | == Abschnitt Ämter für den StuRa == |
Version vom 25. April 2011, 03:44 Uhr
Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Grundordnung StuRa stehen.
Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den Ausschuss Ordnungen des StuRa.
Dazu ergänzend werden eine Begründung und Erklärung erstellt.
§ Organe
- Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
- Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
- Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)
Abschnitt Zusammensetzung
§ gewählte Mitglieder
bis zu drei für jeden FSR
§ assoziierte Mitglieder
Kraft Amtes
- Referatsleitungen
- Sprechrinnen und Sprecher
- Mitglieder des LSR (Gesamtheit der gewählten Vertretung für den StuRa HTW Dresden)
- Mitglied des VR
auf Antrag (der keine Zustimmung bedarf)
- vorgeschlagene Mitglieder der Senatskommissionen
§ kooptierte Mitglieder
Abschnitt Ämter im StuRa
§ Ausschüsse
- können alle Mitglieder des studentischen Hochschulrates sein
- werden jeweils durch den StuRa gewählt
- Vorsitz? (Einladung, Vorbereitung, Sitzungsleitung, Protokollerstellung)
§ Beauftragte
werden jeweils durch den StuRa gewählt
§ Referatsleitungen
- werden jeweils durch den StuRa gewählt
- Die Referate vollziehen die Beschlüsse der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
§ Bereichsleitungen
- werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt
- Der Bereich Sitzungsleitung soll aus mindestens drei Mitglieder bestehen. Der Bereich Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen des StuRa vor und führt den Vorsitz im StuRa.
§ Sprecherinnen und Sprecher
- werden jeweils durch den StuRa gewählt
- Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen.
Abschnitt Ämter für den StuRa
§ Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft
werden jeweils durch den StuRa gewählt
§ Mitglieder des LSR
werden jeweils durch den StuRa gewählt
§ Mitglieder des VR
werden jeweils durch den StuRa gewählt
Abschnitt weiters
§ Interessenvertretung
- ausländische Studentinnen und Studenten gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 5 durch Referat Internationales im Zusammenwirken mit faranto e.V.
- SHK
- Fernstudium
- kooperatives Studium