StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. April 2011, 04:03 Uhr
Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates stehen.
Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den Ausschuss Ordnungen des StuRa.
Dazu ergänzend werden eine [Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Begründung | Begründung]] und Erklärung erstellt.
§ Organe
- Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
- Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
- Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)
Abschnitt Zusammensetzung
§ gewählte Mitglieder
bis zu drei für jeden FSR
§ assoziierte Mitglieder
Kraft Amtes
- Referatsleitungen
- Sprechrinnen und Sprecher
- Mitglieder des LSR (Gesamtheit der gewählten Vertretung für den StuRa HTW Dresden)
- Mitglied des VR
auf Antrag (der keine Zustimmung bedarf)
- vorgeschlagene Mitglieder der Senatskommissionen
§ kooptierte Mitglieder
Abschnitt Ämter im StuRa
§ Ausschüsse
- können alle Mitglieder des studentischen Hochschulrates sein
- werden jeweils durch den StuRa gewählt
- Vorsitz? (Einladung, Vorbereitung, Sitzungsleitung, Protokollerstellung)
§ Beauftragte
werden jeweils durch den StuRa gewählt
§ Referatsleitungen
- werden jeweils durch den StuRa gewählt
- Die Referate vollziehen die Beschlüsse der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.
§ Bereichsleitungen
- werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt
- Der Bereich Sitzungsleitung soll aus mindestens drei Mitglieder bestehen. Der Bereich Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen des StuRa vor und führt den Vorsitz im StuRa.
§ Sprecherinnen und Sprecher
- werden jeweils durch den StuRa gewählt
- Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen.
Abschnitt Ämter für den StuRa
§ Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft
werden jeweils durch den StuRa gewählt
§ Mitglieder des LSR
werden jeweils durch den StuRa gewählt
§ Mitglieder des VR
werden jeweils durch den StuRa gewählt
Abschnitt weiters
§ Interessenvertretung
- ausländische Studentinnen und Studenten gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 5 durch Referat Internationales im Zusammenwirken mit faranto e.V.
- SHK
- Fernstudium
- kooperatives Studium