Entgelt: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Krankenversicherung ===
=== Krankenversicherung ===
Der StuRa wie jeder andere Arbeitgeber in Deutschland mit weniger als 30 Arbeitnehmern verpflichtet eine Umlage U1 an die Krankenkasse der Arbeitnehmer zu zahlen.
Die Umlage U1 ist ein finanzieller Pflichtbeitrag bestimmter Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstattet ihm die Krankenkasse auf Antrag aus der Umlage 80% der Aufwendungen.


=== Lohnsteuer ===
=== Lohnsteuer ===
Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich. Daher hat der [[StuRa]], wie der [[StuRa TU Dresden]], eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx).
Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich. Daher hat der [[StuRa]], wie der [[StuRa TU Dresden]], eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx).


=== Berufsgenossenschaft ===
=== Berufsgenossenschaft ===
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].


== Siehe auch ==
* [[Angestellte#Krankmeldungen | Krankmeldungen von Angestellten]]


[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

Version vom 14. Dezember 2011, 15:15 Uhr

über ein Steuerberatung

über a.con

Die Abrechnung des Entgeltes für die Angestellten erfolgt seit Oktober 2010 durch die a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH. Ansprechpartnerin ist Frau Gursinsky (lohn(at)steuer-dresden.de).

Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom a.con die monatlichen Gehaltsunterlagen an den StuRa versendet.

Fristen für Beitragszahlung

  • Krankenversicherung bis xx jeden Monats
  • Lohnsteuer quartalsweise zum xx
  • Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai

Grundlage Gehaltsermittlung

Die Grundlage ergibt sich aus dem TV-L. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.

Krankenversicherung

Der StuRa wie jeder andere Arbeitgeber in Deutschland mit weniger als 30 Arbeitnehmern verpflichtet eine Umlage U1 an die Krankenkasse der Arbeitnehmer zu zahlen. Die Umlage U1 ist ein finanzieller Pflichtbeitrag bestimmter Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstattet ihm die Krankenkasse auf Antrag aus der Umlage 80% der Aufwendungen.

Lohnsteuer

Als Teilkörperschaft der HTW Dresden müsste der StuRa gemeinsam mit der Hochschule die Lohnsteuer über die Steuernummer der HTW Dresden an das Finanzamt abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von Hochschule und StuRa ist laut der Hochschulverwaltung (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom Dezernat Personalangelegenheiten) über die Bezügestelle derzeit nicht möglich. Daher hat der StuRa, wie der StuRa TU Dresden, eine eigene Steuernummer, die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx).


Berufsgenossenschaft

Seit 2008 sind alle StuRä in Sachsen verpflichtet alle eigenen Angestellten über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die StuRä eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft VBG Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der StuRa eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft VBG.


Siehe auch