Hochschulleitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Es gibt jedoch einige weitere Organe die (meist durch Gesetz) notwendig sind. Diese Organe sollen beispielsweise die Partizipation der [[Mitgliedergruppen]] (etwa im [[Senat]] oder den [[Fakultätsräte|Fakultätsräten]] oder [[Hochschulrat|Externer]] gewährleisten. | Es gibt jedoch einige weitere Organe die (meist durch Gesetz) notwendig sind. Diese Organe sollen beispielsweise die Partizipation der [[Mitgliedergruppen]] (etwa im [[Senat]] oder den [[Fakultätsräte|Fakultätsräten]]) oder [[Hochschulrat|Externer]] gewährleisten. Neben den [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Hochschule Organen der Hochschule] | ||
==Vorgaben== | |||
Die Hochschulleitung ist muss sich an die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6263412559636 Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO)] halten. |
Version vom 21. August 2009, 17:36 Uhr
Hochschulleitung ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung. Damit können die Einheiten bezeichnet werden, die grundsätzlich den Betrieb unserer HTW Dresden selbstständig gewährleisten könnten.
Dazu gehören:
- zentralen Ebene
- Rektorat (Hierbei ist der Bereich des Rektors selbst gemeint.)
- Prorektoraten
- Kanzlerinbereich
- mit den Dezernaten
- Fakultätsebene
Es gibt jedoch einige weitere Organe die (meist durch Gesetz) notwendig sind. Diese Organe sollen beispielsweise die Partizipation der Mitgliedergruppen (etwa im Senat oder den Fakultätsräten) oder Externer gewährleisten. Neben den Organen der Hochschule
Vorgaben
Die Hochschulleitung ist muss sich an die Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO) halten.