Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Februar 2013, 22:38 Uhr
Die Gebühr für verspätete Rückmeldung, früher Säumnisgebühr, ist der Betrag, der von unserer Hochschule eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns Studentinnen und Studenten entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß § 11 ImmaO und wohl i.V.m. Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan) zurückgemeldet haben.