StuRa:Studentenwerk Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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===== Verwaltungsrat Siehe auch ===== | ===== Verwaltungsrat Siehe auch ===== |
Version vom 25. März 2016, 21:57 Uhr
Das Studentenwerk Dresden, kurz StuWe, ist (auch) für unsere HTW Dresden zuständig. Es ist eines der Studentenwerke in Sachsen.
Organisation
Organe
Verwaltungsrat
Als Anstalt des öffentlichen Rechts besitzt jedes sächsische Studentenwerk einen Verwaltungsrat.
Gemäß der #Grundordnung ist ein Sitz im Verwaltungsrat für die Vertretung unserer Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden vorgesehen. Das Mitglied zur Vertretung der Studentinnen und Studenten unserer Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden im Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dresden ist eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten entscheidend auf die Belange der Studentinnen und Studenten einzuwirken. Der Verwaltungsrat beschließt zum Beispiel über die Höhe des Beitrages.
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Derzeit besteht der Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern. Gemäß § 111 SächsHSFG Abs. 2 Satz 1 können es höchstens 12 Mitglieder sein.
Der Verwaltungsrat ist paritätisch mit Studierenden und Nicht-Studierenden besetzt. Gemäß § 111 SächsHSFG Abs. 2 Satz 2 müssen es auch mindestens zur Hälfte Studentinnen und Studenten sein.
Es gibt fünf Sitze zur Vertretung der Studierenden. Sie verteilt sich auf die Studentinnen- und Studentenschaften
- 3 Sitze auf die TU Dresden
- 1 Sitz auf die HTW Dresden
- 1 Sitz auf die HS Zittau/Görlitz
.
Die fünf nicht-studentischen Mitglieder setzten sich zusammen aus
- dem Rektor der TU Dresden
- einem Vertreter der Stadt Dresden
- dem Kanzler oder der Kanzlerin der HTW Dresden bzw. Hochschule Zittau/Görlitz (das Stimmrecht wechselt aller 2 Jahre)
- einem Vertreter Kunsthochschulen (das Stimmrecht wechselt jährlich)
- einem Vertreter aus der regionalen Wirtschaft (in der Regel der Präsident der IHK Dresden)
.
Die Vertretung aus der regionalen Wirtschaft wird erst auf der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats gewählt und hat somit bei der Wahl des Vorsitzenden kein Stimmrecht.
Die Amtszeit des Verwaltungsrates und seiner Mitglieder beträgt mit Ausnahme des Mitglieds für die Kunsthochschulen 2 Jahre.
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gehören weiterhin Mitglieder mit beratender Funktion dem Verwaltungsrat an. Dies sind
- Geschäftsführer des StuWe
- Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des StuWe
.
Vorsitz des Verwaltungsrates
Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Stellvertretung werden auf der konstituierenden Sitzung gewählt. Traditionsgemäß wird der Rektor der TU Dresden zum Vorsitzeden gewählt, während dessen Stellvertretung dann ein studentisches Mitglied des Verwaltungsrates übernimmt.
Vernetzung der studentischen Verwaltungsratsmitglieder
Die Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen und Studenten im Verwaltungsrat sind über den Verteiler (verwaltungsrat[at]stura.tu-dresden.de) miteinander vernetzt.
Aufgaben und Tätigkeiten des Verwaltungsrates
- Prüfung und Beschluss des Wirtschaftsplans nebst Investitionsplanung
- Prüfung, Beschluss und Feststellung des Jahresabschlusses
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- Entlastung des Geschäftsführers
- Bestellung der Wirtschaftsprüfer
- Bestellung der Geschäftsführung
- Beschluss der Grund- und Beitragsordnung (inkl. der Höhe der Beiträge)
Diese Auflistung ist nicht abschließend!
Termine für Sitzungen des Verwaltungsrates
- 102. Sitzung: Donnerstag, 13.03.2016, 16:00 Uhr
- 103. Sitzung: Donnerstag, 15.05.2016, 16:00 Uhr
- 104. Sitzung: Donnerstag, 19.06.2016, 16:00 Uhr
- 105. Sitzung: Donnerstag, 13.10.2016, 16:00 Uhr
- 106. Sitzung: Donnerstag, 04.12.2016, 16:00 Uhr.
Verwaltungsrat Siehe auch
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer
Geschäftsbereiche
Organigramm
Ordnungen
Grundordnung
Grundordnung des Studentenwerks Dresden
Beitragsordnung
Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden
Finanzierung
Angebote
Campusbüro Uni mit Kind
Psychosoziale Beratungsstelle
kurz PSB
Beirat für die Psychosoziale Beratungsstelle
Es gibt einen Beirat für die #Psychosoziale Beratungsstelle.
Projekte
realisierte Projekte
Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung an das StuWe durch 1919 GmbH
Im Juni 2011 empfahl der VR dem Beirat der Studentenhilfe 1919 GmbH einstimmig die Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung an das StuWe. Mit dieser Empfehlung wurde einem langjährigen Kritikpunkt der Studierendenvertreter gegen die Unterlaufung des Tarifvertrages der Länder im StuWe Rechnung getragen. Unterstützend wirkte die im Frühjahr 2011 erfolgte Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit für die jeweiligen Mitarbeiter die in den entsprechenden Tarifverträgen unterschiedlichen Arbeitszeiterfassungsregelungen umzusetzen.
Trinkbrunnen
Im April 2011 erfolgt ein Beschluss auf Betreiben der studentischen Mitglieder im VR, dass der GF mit der Prüfung einer möglichen Installation von Trinkbrunnen in den Mensen Reichenbachstr., Neue Mensa (Bergstr.) und in Zittau beauftragt wurde.
Im Juni 2011 erfolgte ein (knapper) Beschluss zur Realisierung der drei Trinkbrunnen. Diese wurden in der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester 2011 installiert.
Zusammenarbeit
Vertretung im Verwaltungsrat
Gesprächsrunde StuRä und Leitung
Alle 6 Wochen findet das regelmäßige Treffen und den Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten StuRä mit allen Geschäftsbereichsleiterinnen und -leitern des Studentenwerkes statt.
Dazu erhält der StuRa die Protokolle per Mail.
Qualitätsmanagement
Das Studentenwerk Dresden ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.
Qualitätsmanagementhandbuch
kurz QMH
Verfahrensanweisungen
Beim StuWe gibt es Verfahrensanweisungen, kurz VA. Sie sind Bestandteil vom #Qualitätsmanagementhandbuch. Alle wiederkehrenden Verfahren sollten so beschrieben sein.
weitere Angebote
- Möglichkeit zur Ausstellung von Grafiken, Bildern usw.
Praxiserfahrung bringt PlusPunkte
Das Projekt Praxiserfahrung bringt PlusPunkte, kurz PePP, dient zur Vermittlung von ehrenamtlichen Stellen. PePP ist die Nachfolge vom Studentischen Sozialprogramm.
Praxiserfahrung bringt PlusPunkte Weblinks
Rechtliche Grundlagen
- Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz - Abschnitt 10 - "Studentenwerke"
- Sächsische Studentenwerkszuordnungsverordnung – SächsStudWZVO
- Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Wirtschaftsführung der Studentenwerke
- #Grundordnung
- #Beitragsordnung
- Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Wirtschaftsführung der Studentenwerke
Siehe auch
- Kategorie:Studentenwerk Dresden
- Studentinnen- und Studentenwerke
- Bereich Studentenwerk
- Mitglied zur Vertretung der Studentinnen und Studenten unserer Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden im Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dresden