Studentinnen- und Studentenwerke

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Finanzierung in Sachsen[Bearbeiten]

Das Modell zur Finanzierung der Studentinnen- und Studentenwerke ist bei allen in Sachsen gleich. Grundlage für die Studentinnen- und Studentenwerke ist ja das für alle geltende Hochschulgesetz von Sachsen.

Im Haushalt Sachsen gibt es beim Einzelplan Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine Titelgruppe Studentenwerke. Üblicher Weise gliedert sie sich in Zuschüsse zum laufenden Betrieb und Zuschüsse für Investitionen.

Den wesentlichen Anteil macht aber das verpflichtende Zahlen von Beiträgen von uns Studentinnen und Studenten aus. Im Hochschulgesetz ermächtigt der Freistaat Sachsen die Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen für das Erheben von Beiträgen.

In Anbetracht des Verhältnisses der Anteile zur Finanzierung zwischen Freistaat Sachsen mit uns Studentinnen und Studenten kann gar über die Idee Studentinnen- und Studentenwerke als Eigenbetriebe der Studentinnen und Studenten nachgedacht werden.

Finanzierung in Deutschland[Bearbeiten]

Die Finanzierung, gar die Existenz, der Studentenwerke hängt immer an den einzelnen Bundesländern. Demnach findet für unser Studentenwerk Dresden das Modell zur #Finanzierung in Sachsen Anwendung.

Siehe auch[Bearbeiten]