Referatsleitung Sport/Einarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. März 2012, 19:37 Uhr
gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten]
SächsHSG[Bearbeiten]
Der Sport an Hochschulen in Sachsen, also auch an unserer HTW Dresden, ist Aufgabe der Hochschulen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 11 SächsHSG. Unbeschadet davon, also ergänzend, ist das eine der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG.
Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Eigentlich ist die Aufgabe der Förderung des Sport der Studentinnen und Studenten an der Hochschule Aufgabe aller Organe der Studentinnen- und Studentenschaft. Jedoch handeln die FSRs diesbezüglich kaum.
FSRs[Bearbeiten]
Die FSRs organisieren einige wenige eigene Veranstaltungen. Die Durchführung und Beständigkeit ist abhängig von dem jeweiligem FSR.
StuRa[Bearbeiten]
Sport ist eines der Referate im StuRa.
weitere Themen[Bearbeiten]
Zu nachfolgenden weiteren Themen sollte eine Erklärung im Rahmen der Einarbeitung erfolgen: