Entgelt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[StuRa]] lässt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] als Dienstleistung von einer externen Firma erledigen.
Der [[StuRa]] lässt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] als Dienstleistung von einer externen Firma erledigen.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen warum der StuRa die Abrechnung zum [[Entgelt]] nicht selbst vornehmen sollte.
* Wer soll die [[Entgeltabrechnung]] vornehmen?
** bestimmte Mitglieder?
**: Es sollte stets sichergestellt sein, dass monatlich die Entgeltabrechnung durchgeführt wird.
** Angestellte?
**: Seitens von Angestellten ist es erwünscht, dass sie nicht selbst ihr Entgelt ermitteln.
* Wer kann die [[Entgeltabrechnung]] vornehmen?
*: [[Entgeltabrechnung]] ist (vergleichsweise) nicht so einfach.
*: Anstatt sich (unverhältnismäßig mehr) Aufwand mit der fachlichen Betreuung zu den aktuellen Reglungen zur [[Entgeltabrechnung]] zu machen, erscheint die Delegation an Stellen, deren Aufgabe ohnehin [[Entgeltabrechnung]] ist, wirtschaftlich.


==== Entgeltabrechnung über die Firma [[a.con]] ====
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Die [[Entgeltabrechnungen | Abrechnung des Entgeltes]] für die [[Angestellte]]n erfolgt seit Oktober 2010 durch die [[wikipedia:de:Steuerberatung|Steuerberatung]] [[a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH]].
Die [[Entgeltabrechnungen | Abrechnung des Entgeltes]] für die [[Angestellte]]n erfolgt seit Oktober 2010 durch die [[wikipedia:de:Steuerberatung|Steuerberatung]] [[a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH]].


== Fristen für Beitragszahlung ==
=== Grundsätzliches zur Entgeltabrechnung ===
 
==== Fristen für Beitragszahlung ====


* Krankenversicherung bis xx jeden Monats
* Krankenversicherung bis xx jeden Monats
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* Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai
* Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai


== Grundlage Gehaltsermittlung ==
==== Grundlage Gehaltsermittlung ====


Die Grundlage ergibt sich aus dem [[TV-L]]. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.
Die Grundlage ergibt sich aus dem [[TV-L]]. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.


=== Krankenversicherung ===
===== Krankenversicherung =====


Der [[StuRa]] ist verpflichtet eine [[wikipedia:de:Umlage U1 | Umlage U1]] zu zahlen. (Wer weniger als 30 [[Angestellte]] hat, muss für die [[wikipedia:de:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Entgeltfortzahlung]] einzahlen, um 80 % dieser Aufwendungen zurückerstatten lassen zu können.)
Der [[StuRa]] ist verpflichtet eine [[wikipedia:de:Umlage U1 | Umlage U1]] zu zahlen. (Wer weniger als 30 [[Angestellte]] hat, muss für die [[wikipedia:de:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Entgeltfortzahlung]] einzahlen, um 80 % dieser Aufwendungen zurückerstatten lassen zu können.)


=== Lohnsteuer ===
===== Lohnsteuer =====


Der [[StuRa]] muss selbstverständlich für [[Angestellte]] [[wikipedia:de:Lohnsteuer (Deutschland)|Lohnsteuer]] abführen.
Der [[StuRa]] muss selbstverständlich für [[Angestellte]] [[wikipedia:de:Lohnsteuer (Deutschland)|Lohnsteuer]] abführen.


==== eigene Steuernummer für Lohnsteuer ====
====== eigene Steuernummer für Lohnsteuer ======


Der [[StuRa]] hat eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx). (Beispielsweise ist das beim [[StuRa TU Dresden]] auch so.)
Der [[StuRa]] hat eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx). (Beispielsweise ist das beim [[StuRa TU Dresden]] auch so.)
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Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich.
Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich.


=== [[Berufsgenossenschaft]] ===
===== [[Berufsgenossenschaft]] =====


Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].

Version vom 25. Dezember 2020, 20:18 Uhr

Für die Angestellten des StuRa wird (selbstverständlich) Entgelt gezahlt.

Mitglieder erhalten kein Entgelt, sondern können für ihren Arbeit im Ehrenamt Aufwandsentschädigung erhalten. Letztlich soll den Mitgliedern mit Aufwandsentschädigung das entgangene Entgelt ausgeglichen (Verdienstausfall) werden.

Festlegung vom Entgelt

Entgelt entsprechend TV-L

Der StuRa legt das Entgelt nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) fest.

Ob das so sein muss, ist unklar. Jedoch wird das seit 2010 - mit der ersten Stelle nach abgeschafften Minijob-Stellen - als Selbstverständlichkeit angenommen.

Individuelle - also vom TV-L losgelöste - Angestellte/Arbeitsverträge hätten auch den Nachteil, dass sich nicht einfach an den "üblichen" Reglungen - wie sie sonst im öffentlichen Dienst in Sachsen gängig sind - orientiert werden kann. Ein Nachfragen "Wie ist das denn gemäß TV-L?" wäre nicht möglich.

Das Entgelt von Angestellten (des StuRa) soll identisch zum Entgelt von Mitgliedergruppe#sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angestellte in der Hochschulverwaltung) sein.

Eingruppierung gemäß TV-L

Praktisch kann als Referenz die Tätigkeit von Angestellten im StudSek oder als Sekretariat von einem Dezernat herangezogen werden. (Die Arbeitsbedingungen beim StuRa sind dennoch ein wenig verschieden. Es geht - im Positiven, aber maßgeblich im Negativen - beim StuRa legerer zu.)

Entgeltabrechnung

Entgeltabrechnung durch eine externe Firma

Der StuRa erledigt die Entgeltabrechnung nicht selbst.

Eigentlich wäre es ideal, wenn die Hochschulverwaltung die Entgeltabrechnung für den StuRa erledigen könnte. Das tut sie aber leider nicht. (Wieso eigentlich?)

Der StuRa lässt die Entgeltabrechnung als Dienstleistung von einer externen Firma erledigen.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen warum der StuRa die Abrechnung zum Entgelt nicht selbst vornehmen sollte.

  • Wer soll die Entgeltabrechnung vornehmen?
    • bestimmte Mitglieder?
      Es sollte stets sichergestellt sein, dass monatlich die Entgeltabrechnung durchgeführt wird.
    • Angestellte?
      Seitens von Angestellten ist es erwünscht, dass sie nicht selbst ihr Entgelt ermitteln.
  • Wer kann die Entgeltabrechnung vornehmen?
    Entgeltabrechnung ist (vergleichsweise) nicht so einfach.
    Anstatt sich (unverhältnismäßig mehr) Aufwand mit der fachlichen Betreuung zu den aktuellen Reglungen zur Entgeltabrechnung zu machen, erscheint die Delegation an Stellen, deren Aufgabe ohnehin Entgeltabrechnung ist, wirtschaftlich.

Entgeltabrechnung über die Firma a.con

Die Abrechnung des Entgeltes für die Angestellten erfolgt seit Oktober 2010 durch die Steuerberatung a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Grundsätzliches zur Entgeltabrechnung

Fristen für Beitragszahlung

  • Krankenversicherung bis xx jeden Monats
  • Lohnsteuer quartalsweise zum xx
  • Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai

Grundlage Gehaltsermittlung

Die Grundlage ergibt sich aus dem TV-L. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.

Krankenversicherung

Der StuRa ist verpflichtet eine Umlage U1 zu zahlen. (Wer weniger als 30 Angestellte hat, muss für die Entgeltfortzahlung einzahlen, um 80 % dieser Aufwendungen zurückerstatten lassen zu können.)

Lohnsteuer

Der StuRa muss selbstverständlich für Angestellte Lohnsteuer abführen.

eigene Steuernummer für Lohnsteuer

Der StuRa hat eine eigene Steuernummer, die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx). (Beispielsweise ist das beim StuRa TU Dresden auch so.)

Als Teilkörperschaft der HTW Dresden müsste der StuRa gemeinsam mit der Hochschule die Lohnsteuer über die Steuernummer der HTW Dresden an das Finanzamt abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von Hochschule und StuRa ist laut der Hochschulverwaltung (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom Dezernat Personalangelegenheiten) über die Bezügestelle derzeit nicht möglich.

Berufsgenossenschaft

Seit 2008 sind alle StuRä in Sachsen verpflichtet alle eigenen Angestellten über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die StuRä eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft VBG Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der StuRa eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft VBG.

Siehe auch