Rektorat HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zusammensetzung des Rektorates regelt [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5943413120995&jlink=p83 § 83] Absatz 1 Satz 2 SächsHSG und die [[Grundordnung HTW Dresden]].
Die Zusammensetzung des Rektorates regelt [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5943413120995&jlink=p83 § 83] Absatz 1 Satz 2 SächsHSG und die [[Grundordnung HTW Dresden]].


Als [[Prorektorinnen und Prorektoren HTW Dresden | Prorektorinnen und Prorektoren]] können auch [[Studentinnen und Studenten]] Mitglied des [[Rektorat HTW Dresden | Rektorates]] werden.
Als [[Prorektorinnen und Prorektoren HTW Dresden | Prorektorinnen und Prorektoren]] können auch [[Studentinnen und Studenten]] Mitglied des [[Rektorat HTW Dresden | Rektorates]] werden, ein [[studentisches Mitglied im Rektorat]].


==== Ämter ====
==== Ämter ====

Version vom 17. März 2013, 12:47 Uhr

Das Rektorat ist wie die Geschäftsführung unserer HTW Dresden.

Rechtsgrundlage

§ 83 SächsHSG

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Rektorates regelt § 83 Absatz 1 Satz 2 SächsHSG und die Grundordnung HTW Dresden.

Als Prorektorinnen und Prorektoren können auch Studentinnen und Studenten Mitglied des Rektorates werden, ein studentisches Mitglied im Rektorat.

Ämter

Das Rektorat besteht an unserer HTW Dresden aus: