Rektorat HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. März 2013, 12:47 Uhr
Das Rektorat ist wie die Geschäftsführung unserer HTW Dresden.
Rechtsgrundlage
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des Rektorates regelt § 83 Absatz 1 Satz 2 SächsHSG und die Grundordnung HTW Dresden.
Als Prorektorinnen und Prorektoren können auch Studentinnen und Studenten Mitglied des Rektorates werden, ein studentisches Mitglied im Rektorat.
Ämter
Das Rektorat besteht an unserer HTW Dresden aus: