Prorektorinnen und Prorektoren HTW Dresden
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Könnte auch eine Studentin oder ein Student gemäß SächsHSG sein.
Rechtsgrundlage[Bearbeiten]
Ansprechstelle für die Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
In der Begründung zum SächsHSG Zu § 83 Rektorat Zu Absatz 1 heißt es in Satz 3: Im Falle der Erweiterung des Rektorats soll ein Prorektor [...] Ansprechpartner der Studentenschaft sein.
Unklar ist, wer die Ansprechperson von den Prorektorinnen und Prorektoren sein soll. Eine klare Aussage dazu gibt es nicht. Wohl müsste befürchtet werden, dass Horst Beidatsch (als amtierender PLS) "zuständig" wäre.