Härtefallordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Härtefallordnung]] (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz [[HFO]], dient zur [http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpolitik sozialpolitischen] Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] in Hinsicht auf die Zahlung der [[Beiträge]]. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 4 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]] beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von [[Beiträgen]] gemäß der [[BO]] sichergestellt. | Die [[Härtefallordnung]] (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz [[HFO]], dient zur [http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpolitik sozialpolitischen] Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] in Hinsicht auf die Zahlung der [[Beiträge]]. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 4 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]] beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von [[Beiträge | Beiträgen]] gemäß der [[BO]] sichergestellt. | ||
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Version vom 23. Juni 2010, 09:16 Uhr
Die Härtefallordnung (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz HFO, dient zur sozialpolitischen Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft in Hinsicht auf die Zahlung der Beiträge. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 4 SächsHSG beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der BO sichergestellt.