Härtefallordnung

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Die Härtefallordnung (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz HärteO, dient zur sozialpolitischen Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft in Hinsicht auf die Zahlung der Beiträge. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 4 SächsHSG beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der BO sichergestellt.

Grundlage[Bearbeiten]

Die Härtefallordnung ist durch den StuRa mit dem Inkraftsetzen einer Härtefallordnung geschaffen wurden.

Grundlage siehe auch[Bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten]

Es gab mehrere Gründe für die Bemühungen zur Schaffungen einer Härtefallordnung.

Zentral war eigentlich das Schaffen einer Art Fond für Studentinnen und Studenten, die wegen finanziellen Notlagen die Zahlung des Semesterbeitrages nicht bewältigen können. Formal können (beziehungsweise müssten) all diese wegen der mangelnden Begleichung des Beitrages exmatrikuliert werden.

Mit der Erweiterung zum sachsenweiten Semesterticket ab dem WiSe 2010 wurde der Semesterbeitrag auf über 200 € (173,10 € auf 207,00 €) erhöht. Die damaligen Sprecherinnen und Sprecher (RSR) hatten den Anspruch, ferner fühlten sie sich in Verantwortung, dass diese Entwicklung nicht zur Belastung beim Leben von uns Studentinnen und Studenten wegen finanziellen Verhältnissen führen darf. Daher sollte, im Sinne der Erfüllung der Aufgabe zur wirtschaftlichen Selbsthilfe (usw.), der Anlass für das Schaffen einer neue Dimension der studentischen Selbstverwaltung an unserer HTW Dresden. JoSch nahm sich der Bewältigung dieser Idee an und so wurde ein Härtefallordnung/Dokument]] erarbeitet.

2010-06-30 (18. Sitzung StuRa 2010) beschloss der StuRa die Verabschiedung und das Inkraftsetzen der ersten Härtefallordnung.

Zur Einführung, mit Wirkung für den Semesterbeitrag des WiSe 2010, gab es bei den Aktiven maßgebliche Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Sauberkeit der Härtefallordnung. Um womöglich kurzfristig handeln zu können und mögliche Fehler unverzüglich beseitigen zu können, ließen sich sich die Sprecherinnen und Sprecher durch ein Meinungsbild vor der Verabschiedung einen Eindruck geben, dass es in Ordnung wäre die Ordnung auch kurzfristig (während der vorlesungsfreien Zeit) anzupassen. Wie auch zur Beschlussfassung erwähnt, wurde eine rechtliche Prüfung durch Kräfte aus der Hochschulverwaltung angestrebt. Dazu sollte die Referentin Rechtsangelegenheiten über Kanzlerin bei der Hochschulleitung angefragt werden. Im Rahmen der Amtsübergabe an die nachfolgende Legislatur (2011), musste die Aufgabe zur noch ausstehende Prüfung durch die Hochschulverwaltung, weitergegeben werden. Zum KoSe, was damals erstmalig stattfand, wurde erklärt, dass dies noch bei und an der Kanzlerin hängen würde.

Versionen[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]