Lärmbelästigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Dezember 2010, 11:33 Uhr
Lärmbelästigungen ist die übermäßige Akustikemission. Deren Zulässigkeit ist wohl ausnahmslos durch Rechtsnormen geregelt.
Lärmbelästigungen können beispielsweise in Dresden zu Verstößen gegen die PolVO Sicherheit und Ordnung (gemäß Teil II) führen. Folglich könnte es sich auch um Ordnungswidrigkeiten, die beispielsweise durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden als Behörde verfolgen könnten, handeln.
Ruhestörungen
Ruhestörungen sind Lärmbelästigungen, die zu besonderen Zeiten, nämlich die einer besonderen Ruhe bedürfen, diese durch eine besondere Höhe des Lärmpegels überschreiten.