Entgelt: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Lohnberechnung wurde nach Entgeltabrechnungen verschoben: Es handelt sich um die Abrechnung und nicht Berechnung. Es handelt sich um das Gehalt und nicht um Lohn, das es sich um Angestellte handelt. Verwendung des üblichen Plurals.)
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= Lohnberechnung =
Die [[Entgeltabrechnungen | Abrechnung des Entgeltes]] für die [[Angestellten]] erfolgt seit Oktober 2010 durch das Lohnsteuerbüro [http://www.acon-dresden.de/ Acon]. Ansprechpartnerin ist Frau Gursinsky.
Die Lohnberechnung erfolgt seit 01. Oktober 2010 durch das Lohnsteuerbüro [http://www.acon-dresden.de/ Acon].
Ansprechpartner ist Frau Gursinsky.


Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom Lohnsteuerbüro die monatlichen Gehaltsunterlagen an den StuRa versendet.
Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom Lohnsteuerbüro die monatlichen Gehaltsunterlagen an den StuRa versendet.


== Fristen für Beitragszahlung ==
== Fristen für Beitragszahlung ==
*Krankenversicherung bis xx jeden Monats
* Krankenversicherung bis xx jeden Monats
*Lohnsteuer quartalsweise zum xx
* Lohnsteuer quartalsweise zum xx
*Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum xx
* Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum xx


== Grundlage Gehaltsermittlung ==
== Grundlage Gehaltsermittlung ==
Der StuRa zahlt gemäß Tarifvertrag der Länder (TVL).
Die Grundlage ergibt sich aus dem [[TV-L]]. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.


= Lohnsteuer =  
=== Krankenversicherung ===
Als Teilkörperschaft des HTW müsste der StuRa gemeinsam mit der Hochschule die Lohnsteuer über die Steuernummer der HTW an das Finanzamt abführen.  Eine gemeinsame Veranlagung von Hochschule und StuRa ist laut der Hochschulverwaltung (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx) über die Bezügestelle derzeit nicht möglich. Daher hat der StuRa, wie der StuRa TUD, eine eigene Steuernummer, die ausschließlich für die Lohnsteuerabführung verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartner Frau xx).


=== Lohnsteuer ===
Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich. Daher hat der [[StuRa]], wie der [[StuRa TU Dresden]], eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx).


= Berufsgenossenschaft =
=== Berufsgenossenschaft ===
Seit 2008 sind alle StuRä in Sachsen verpflichtet alle eigenen Angestellten über eine Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die StuRä eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (Telefonischer Auskunft VBG Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der StuRA eine eine Berufsgenossenschaftnummer der VBG.
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine eine Berufsgenossenschaftnummer der [[VBG]].

Version vom 18. Dezember 2010, 21:58 Uhr

Die Abrechnung des Entgeltes für die Angestellten erfolgt seit Oktober 2010 durch das Lohnsteuerbüro Acon. Ansprechpartnerin ist Frau Gursinsky.

Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom Lohnsteuerbüro die monatlichen Gehaltsunterlagen an den StuRa versendet.

Fristen für Beitragszahlung

  • Krankenversicherung bis xx jeden Monats
  • Lohnsteuer quartalsweise zum xx
  • Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum xx

Grundlage Gehaltsermittlung

Die Grundlage ergibt sich aus dem TV-L. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.

Krankenversicherung

Lohnsteuer

Als Teilkörperschaft der HTW Dresden müsste der StuRa gemeinsam mit der Hochschule die Lohnsteuer über die Steuernummer der HTW Dresden an das Finanzamt abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von Hochschule und StuRa ist laut der Hochschulverwaltung (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom Dezernat Personalangelegenheiten) über die Bezügestelle derzeit nicht möglich. Daher hat der StuRa, wie der StuRa TU Dresden, eine eigene Steuernummer, die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx).

Berufsgenossenschaft

Seit 2008 sind alle StuRä in Sachsen verpflichtet alle eigenen Angestellten über eine Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die StuRä eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft VBG Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der StuRa eine eine Berufsgenossenschaftnummer der VBG.