Prorektorinnen und Prorektoren HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5943413120995&jlink=p84 § 84] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 84 Prorektoren | SächsHSG]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5943413120995&jlink=p84 § 84] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 84 Prorektoren | SächsHSG]]
* [[Grundordnung HTW Dresden]]
* [[Grundordnung HTW Dresden]]
== Ansprechstelle für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ==
In der Begründung zum [[SächsHSG]] ''Zu § 83 Rektorat'' ''Zu Absatz 1'' heißt es in Satz 3: ''Im Falle der Erweiterung des Rektorats soll ein Prorektor'' [...] ''Ansprechpartner der Studentenschaft sein.''
Unklar ist, wer die Ansprechperson von den [[Prorektorinnen und Prorektoren HTW Dresden | Prorektorinnen und Prorektoren]] sein soll. Eine klare Aussage dazu gibt es nicht.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 28. September 2012, 11:18 Uhr

Könnte auch eine Studentin oder ein Student gemäß SächsHSG sein.

Rechtsgrundlage

Ansprechstelle für die Studentinnen- und Studentenschaft

In der Begründung zum SächsHSG Zu § 83 Rektorat Zu Absatz 1 heißt es in Satz 3: Im Falle der Erweiterung des Rektorats soll ein Prorektor [...] Ansprechpartner der Studentenschaft sein.

Unklar ist, wer die Ansprechperson von den Prorektorinnen und Prorektoren sein soll. Eine klare Aussage dazu gibt es nicht.

Siehe auch