StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates]] stehen.
Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung | Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates]] stehen.


Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den [[Ausschuss Ordnungen des StuRa]].
Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den [[Ausschuss Ordnungen des StuRa]].

Version vom 25. April 2011, 04:04 Uhr

Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates stehen.

Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den Ausschuss Ordnungen des StuRa.

Dazu ergänzend werden eine Begründung und Erklärung erstellt.

§ Organe

  1. Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
  2. Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
  3. Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)

Abschnitt Zusammensetzung

§ gewählte Mitglieder

bis zu drei für jeden FSR

§ assoziierte Mitglieder

Kraft Amtes

  1. Referatsleitungen
  2. Sprechrinnen und Sprecher
  3. Mitglieder des LSR (Gesamtheit der gewählten Vertretung für den StuRa HTW Dresden)
  4. Mitglied des VR

auf Antrag (der keine Zustimmung bedarf)

  1. vorgeschlagene Mitglieder der Senatskommissionen

§ kooptierte Mitglieder

Abschnitt Ämter im StuRa

§ Ausschüsse

  • können alle Mitglieder des studentischen Hochschulrates sein
  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  • Vorsitz? (Einladung, Vorbereitung, Sitzungsleitung, Protokollerstellung)

§ Beauftragte

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Referatsleitungen

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  1. Die Referate vollziehen die Beschlüsse der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.

§ Bereichsleitungen

  • werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt
  1. Der Bereich Sitzungsleitung soll aus mindestens drei Mitglieder bestehen. Der Bereich Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen des StuRa vor und führt den Vorsitz im StuRa.

§ Sprecherinnen und Sprecher

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  1. Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen.

Abschnitt Ämter für den StuRa

§ Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder des LSR

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder des VR

werden jeweils durch den StuRa gewählt

Abschnitt weiters

§ Interessenvertretung

  1. ausländische Studentinnen und Studenten gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 5 durch Referat Internationales im Zusammenwirken mit faranto e.V.
  2. SHK
  3. Fernstudium
  4. kooperatives Studium