Studentische Vertretungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Des Weiteren gibt es weitere zahlreiche [[Kommissionen]] die mit studentische Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden, da diese notwendig und zweckmäßig sind.
Des Weiteren gibt es weitere zahlreiche [[Kommissionen]] die mit studentische Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden, da diese notwendig und zweckmäßig sind.


Es wäre auch möglich an unserer [[HTW Dresden]] [[studentische Vertretungen]] in fast allen anderen [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]] einzuführen. Das geschieht jedoch nur nicht, da dafür der politische Wille der [[Hochschulleitung]] dafür nicht da ist.
Es wäre auch möglich an unserer [[HTW Dresden]] [[studentische Vertretungen]] in fast allen anderen [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]] einzuführen. Das geschieht jedoch nur nicht, da dafür der politische Wille in "der [[Hochschulleitung]]" nicht da ist.
* die [[Dekanate]] (der [[Fakultäten#einzelne Fakultäten | einzelnen Fakultäten]]) als [[Mitglied Dekanat | Mitglied als Prodekanin oder Prodekan]]
* die [[Dekanate]] (der [[Fakultäten#einzelne Fakultäten | einzelnen Fakultäten]]) als [[Mitglied Dekanat | Mitglied als Prodekanin oder Prodekan]]
* das [[Rektorat]] als [[Mitglied Rektorat |  Mitglied als Prorektorin oder Prorektor]]
* das [[Rektorat]] als [[Mitglied Rektorat |  Mitglied als Prorektorin oder Prorektor]]

Version vom 14. September 2011, 20:27 Uhr

Die studentischen Vertretungen sollen die Interessen von uns Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden vertreten. Dies geschieht in einer Vielzahl von Gremien.

Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft

Basis der studentischen Vertretungen ist die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Hierbei können sich alle Studentinnen und Studenten organisiert. Dazu dienen die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.

In unserer Studentinnen- und Studentenschaft gibt es:

Es gibt auch Selbstverwaltung über unsere Studentinnen- und Studentenschaft hinaus.

Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule

Aus Aktiven der Vertretungen der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft heraus sollten Mitglieder sich an der Selbstverwaltung der Hochschule beteiligen und die Positionen der jeweiligen Organe der Studentinnen- und Studentenschaft vertreten.

Gegenwärtig ist nur dort eine Vertretung der Studentinnen und Studenten unserer Studentinnen- und Studentenschaft gegeben, wo diese durch das SächsHSG vorgeschrieben ist. An unserer HTW Dresden gibt es daher studentische Vertretungen:

Des Weiteren gibt es weitere zahlreiche Kommissionen die mit studentische Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden, da diese notwendig und zweckmäßig sind.

Es wäre auch möglich an unserer HTW Dresden studentische Vertretungen in fast allen anderen Organen der Hochschule einzuführen. Das geschieht jedoch nur nicht, da dafür der politische Wille in "der Hochschulleitung" nicht da ist.