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Zum Zwecke der "demokratischen" Willensbildung der [[Kollegialorgan]]e sind beispielsweise [[Dekaninnen und Dekane]] (oder auch das [[Rektorat]]) [[SächsHSG | gesetzlich bewusst]] nicht stimmberechtigt. Das ist im Übrigen anders, wenn es bewusster Wille einer der [[Mitgliedergruppe]]n ist. | |||
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[[Dekaninnen und Dekane]] sind [[Ämter]] (an den einzelnen [[Fakultäten]]), aber keinesfalls eine Gruppe mit dem Recht auf besondere (stimmberechtigte statt beratende) Interessenvertretung. Etwa die [[#Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer]] oder die [[#Studentinnen und Studenten und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Studentinnen und Studenten]] könnte aber, für ihren Willen, [[Dekaninnen und Dekane]] in einen [[Ausschuss]] [[Entsendung | entsenden]] lassen. | |||
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Version vom 14. September 2011, 22:05 Uhr
Die Mitglieder der Hochschulen werden in "Status"-Gruppen gegliedert.
An unserer HTW Dresden gibt es laut Grundordnung nur 3 Mitgliedergruppen.
Studentinnen und Studenten
Üblicher Weise sind Studentinnen und Studenten die größte der Mitgliedergruppen. In der Selbstverwaltung der Hochschule spiegelt sich diese Größe aber nicht wider.
Der StuRa vertritt als Schwert und Schild der Studierenden ihre Interessen gegenüber anderen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zusammenfassung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gemäß Grundordnung, da dies gemäß SächsHSG möglich ist
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
scheinbare Mitgliedergruppen
Die Hochschulleitung verwendet gern den Schein eines "berechtigten" Interesses anderer "Gruppen", sodass diese stimmberechtigt werden. Andienende, Dekaninnen und Dekane und anderen obskuren Splittergruppen, erhalten, zum Nachteil der tatsächlichen Mitgliedergruppen, Anteil bei der Stimmverteilung.
Zum Zwecke der "demokratischen" Willensbildung der Kollegialorgane sind beispielsweise Dekaninnen und Dekane (oder auch das Rektorat) gesetzlich bewusst nicht stimmberechtigt. Das ist im Übrigen anders, wenn es bewusster Wille einer der Mitgliedergruppen ist.
Dekaninnen und Dekane
Dekaninnen und Dekane sind keine (eigene) Mitgliedergruppe!
Dekaninnen und Dekane sind Ämter (an den einzelnen Fakultäten), aber keinesfalls eine Gruppe mit dem Recht auf besondere (stimmberechtigte statt beratende) Interessenvertretung. Etwa die Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder die Mitgliedergruppe Studentinnen und Studenten könnte aber, für ihren Willen, Dekaninnen und Dekane in einen Ausschuss entsenden lassen.