Mitgliedergruppe: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Dekaninnen und Dekane]] sind [[Ämter]] (an den einzelnen [[Fakultäten]]), aber keinesfalls eine Gruppe mit dem Recht auf besondere (stimmberechtigte statt beratende) Interessenvertretung. Etwa die [[#Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer]] oder die [[#Studentinnen und Studenten und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Studentinnen und Studenten]] könnte aber, für ihren Willen, [[Dekaninnen und Dekane]] in einen [[Ausschuss]] [[Entsendung | entsenden]] lassen.
[[Dekaninnen und Dekane]] sind [[Ämter]] (an den einzelnen [[Fakultäten]]), aber keinesfalls eine Gruppe mit dem Recht auf besondere (stimmberechtigte statt beratende) Interessenvertretung. Etwa die [[#Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer]] oder die [[#Studentinnen und Studenten und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Studentinnen und Studenten]] könnte aber, für ihren Willen, [[Dekaninnen und Dekane]] in einen [[Ausschuss]] [[Entsendung | entsenden]] lassen.


=== [[Verwaltung HTW Dresden]] ===
=== [[Verwaltung HTW Dresden | Verwaltung]] ===
Unter dem Vorwand "[http://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatismus pragmatisch] sein zu müssen" wird zum Zweck der [http://de.wikipedia.org/wiki/Expertokratie Expertokratie] durch die [[Hochschulleitung]] versucht [[Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter]]n der [[Verwaltung HTW Dresden | Verwaltung]] Stimmrecht zu ermöglichen.


[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschule]]
[[Kategorie:Hochschule]]

Version vom 14. September 2011, 22:25 Uhr

Die Mitglieder der Hochschulen werden in "Status"-Gruppen gegliedert.

An unserer HTW Dresden gibt es gemäß Grundordnung nur drei Mitgliedergruppen.

Studentinnen und Studenten

Üblicher Weise sind Studentinnen und Studenten die größte der Mitgliedergruppen. In der Selbstverwaltung der Hochschule spiegelt sich diese Größe aber nicht wider.

Der StuRa vertritt als Schwert und Schild der Studierenden ihre Interessen gegenüber anderen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Zusammenfassung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

gemäß Grundordnung, da dies gemäß SächsHSG möglich ist

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

scheinbare Mitgliedergruppen

Die Hochschulleitung verwendet gern den Schein eines "berechtigten" Interesses anderer "Gruppen", sodass diese stimmberechtigt werden. Andienende, Dekaninnen und Dekane und anderen obskuren Splittergruppen, erhalten, zum Nachteil der tatsächlichen Mitgliedergruppen, Anteil bei der Stimmverteilung.

Zum Zwecke der "demokratischen" Willensbildung der Kollegialorgane sind beispielsweise Dekaninnen und Dekane (oder auch das Rektorat) gesetzlich bewusst nicht stimmberechtigt. Das ist im Übrigen anders, wenn es bewusster Wille einer der Mitgliedergruppen ist.

Dekaninnen und Dekane

Dekaninnen und Dekane sind keine (eigene) Mitgliedergruppe!

Dekaninnen und Dekane sind Ämter (an den einzelnen Fakultäten), aber keinesfalls eine Gruppe mit dem Recht auf besondere (stimmberechtigte statt beratende) Interessenvertretung. Etwa die Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder die Mitgliedergruppe Studentinnen und Studenten könnte aber, für ihren Willen, Dekaninnen und Dekane in einen Ausschuss entsenden lassen.

Verwaltung

Unter dem Vorwand "pragmatisch sein zu müssen" wird zum Zweck der Expertokratie durch die Hochschulleitung versucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung Stimmrecht zu ermöglichen.