Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (PaulRiegel verschob Seite Gebühr für verspätete Rückmeldung nach Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung: Formulierung aus der GebO) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die [[ | Die sogenannte [[Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung]], früher [[Säumnisgebühr]], ist der Betrag, der von unserer [[Hochschule]] eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns [[Studentinnen und Studenten]] entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß [[Immatrikulationsordnung HTW_Dresden/Dokument#§ 11 Rückmeldung | § 11]] [[ImmaO]] und wohl [[i.V.m.]] [[Studienjahresablaufplan#Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester | Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan]]) [[Rückmeldung | zurückgemeldet]] haben. | ||
[[Kategorie:Gebühr]] | [[Kategorie:Gebühr]] |
Version vom 21. Februar 2013, 22:39 Uhr
Die sogenannte Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung, früher Säumnisgebühr, ist der Betrag, der von unserer Hochschule eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns Studentinnen und Studenten entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß § 11 ImmaO und wohl i.V.m. Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan) zurückgemeldet haben.