Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die [[Gebühr für verspätete Rückmeldung]], früher [[Säumnisgebühr]], ist der Betrag, der von unserer [[Hochschule]] eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns [[Studentinnen und Studenten]] entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß [[Immatrikulationsordnung HTW_Dresden/Dokument#§ 11 Rückmeldung | § 11]] [[ImmaO]] und wohl [[i.V.m.]] [[Studienjahresablaufplan#Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester | Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan]]) [[Rückmeldung | zurückgemeldet]] haben.
Die sogenannte [[Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung]], früher [[Säumnisgebühr]], ist der Betrag, der von unserer [[Hochschule]] eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns [[Studentinnen und Studenten]] entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß [[Immatrikulationsordnung HTW_Dresden/Dokument#§ 11 Rückmeldung | § 11]] [[ImmaO]] und wohl [[i.V.m.]] [[Studienjahresablaufplan#Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester | Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan]]) [[Rückmeldung | zurückgemeldet]] haben.


[[Kategorie:Gebühr]]
[[Kategorie:Gebühr]]

Version vom 21. Februar 2013, 22:39 Uhr

Die sogenannte Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung, früher Säumnisgebühr, ist der Betrag, der von unserer Hochschule eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns Studentinnen und Studenten entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß § 11 ImmaO und wohl i.V.m. Rückmeldungszeitraum laut Studienjahresablaufplan) zurückgemeldet haben.