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(Zuständigkeit bei Verantwortlichen)
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==Beantragung HTW Dresden==
==Beantragung HTW Dresden==
*Grundsätzlich sollte die [[Raumantrag|Beantragung]] (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der [[Raumantrag#Zuständigkeit|Hausverwaltung]] von jedem Verantwortlichen selbst erledigen werden. Das [[Referat Verwaltung]] sollte eine Kopie des Antrags sowie die Genehmigung zuur Ablage erhalten.
*Grundsätzlich sollte die [[Raumantrag|Beantragung]] (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der [[Raumantrag#Zuständigkeit|Hausverwaltung]] von jedem Verantwortlichen selbst erledigen werden. Das [[Referat Verwaltung]] sollte eine Kopie des Antrags sowie die Genehmigung zur Ablage erhalten.
*Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als ''[[Raumantrag#hochschulintern|hochschulintern]]'' angegeben werden.
*Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als ''[[Raumantrag#hochschulintern|hochschulintern]]'' angegeben werden.


==Raumnutzungsordnung HTW Dresden==
==Raumnutzungsordnung HTW Dresden==
[http://www.htw-dresden.de/hi/VW/2_8_Raumnutzungsordnung.pdf 2.8.] des [http://www.htw-dresden.de/hi/Handbuch.html Verwaltungshandbuches der HTW Dresden]
[http://www.htw-dresden.de/hi/VW/2_8_Raumnutzungsordnung.pdf 2.8.] des [http://www.htw-dresden.de/hi/Handbuch.html Verwaltungshandbuches der HTW Dresden]

Version vom 15. September 2009, 08:43 Uhr

Beantragung HTW Dresden

  • Grundsätzlich sollte die Beantragung (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der Hausverwaltung von jedem Verantwortlichen selbst erledigen werden. Das Referat Verwaltung sollte eine Kopie des Antrags sowie die Genehmigung zur Ablage erhalten.
  • Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als hochschulintern angegeben werden.

Raumnutzungsordnung HTW Dresden

2.8. des Verwaltungshandbuches der HTW Dresden