Ausleihe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Oktober 2013, 14:18 Uhr
Der StuRa kann verschiedene Gegenstände aus seinem Inventar ausleihen. Dies geschieht vorzugsweise an die FSRs. Andere Organisationen, sowie Studenten und Studentinnen, können diese Möglichkeit ebenfalls nutzen.
Ausleihe ist i.d.R. für studentische Vertretungen, mindestens FSRä oder die KSS, gebührenfrei. Für die Ausleihe durch andere (externe) Stelle wird eine Ausleihgebühr erhoben.
Vorgänge zu jeder Ausleihe werden vom Referat Öffentlichkeitsarbeit betreut. Sie sind im Ausleihbuch einzutragen.
Darüber hinaus verfügen den FSRs über Grills.
Anmeldung
Eine vorheriger Anmeldung ist erwünscht und ermöglicht eine Reservierung im Ausleihbuch.
Bestand
Gegenstand | Anzahl |
---|---|
Aufzeichnungsgerät | 1 |
Beamer | 1 |
Glühweinbehälter | 3 |
Laptop | 1 |
Megafon | 2 |
Kaution
Kaution ist in die Kasse für Kaution zu hinterlegen.
Es wird eine Kaution verlangt, um der Rückgabe einen gewissen Anreiz (neben Anstand und guten Manieren) zu verleihen. Die Auszahlung der hinterlegten Kaution in voller Höhe erfolgt nur im Falle der Rückgabe sauberer und funktionstüchtiger Gegenstände.
Gegenstand | Kaution [€] |
---|---|
Aufzeichnungsgerät | 50 |
Beamer | 50 |
Glühweinbehälter | 20 |
Laptop | 50 |
Megafon | 20 |
Die Entscheidung, ob Kaution und in welcher Höhe erhoben werden soll, obliegt der Referatsleitung studentische Selbstverwaltung & Organisation.
Selbstverständlich soll für Veranstaltungen des StuRa keine Kaution (für uns selbst) erhoben werden.
Ausleihbuch
Im Ausleihbuch werden alle Vorgänge zur Ausleihe (journalartig) vermerkt.
Ausleihgebühr
Gewisse Organisationen können von einer Ausleihgebühr ausgenommen werden. Darüber entscheiden die Sprecherinnen und Sprecher im Einzelfall.
Gegenstand | Gebühr |
---|---|
Maskottchen | 25 € / (angefangenen) Tag |