Beschluss zu Finanzen/Formular: Unterschied zwischen den Versionen
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* Umsetzung von Anträgen zu Finanzen | |||
* Abrechnung zum Finanzbeschluss | |||
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* fortlaufende Nummer der [[ABV]] | |||
* eineindeutige Titel | |||
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==== Kopie des Beschlusses ==== | |||
Im Falle des Mangels für die [[#eineindeutige Bezeichnung des Beschlusses]] bedarf es dem Anfügen einer Kopie des Antrages oder anderem entsprechenden Nachweises. | |||
== Inhalte == | |||
=== [[Kostenstelle]] === | === [[Kostenstelle]] === |
Version vom 27. August 2014, 12:27 Uhr
Für jeden Beschluss zu Finanzen, also mit finanziellen Belangen, sollte es eine Formular geben.
Das Formular zum Finanzbeschluss sollte spätestens ab der Fassung des Beschlusses (dem zugestimmt wurde) erstellt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Belangen, die zu finanziellen Vorgängen vermerkt werden sollten, gar vermerkt werden müssen.
Titel
- Ideen
- Umsetzung von Anträgen zu Finanzen
- Abrechnung zum Finanzbeschluss
- …
- Entscheidung
- …
Formales
eineindeutige Bezeichnung des Beschlusses
- Ideen
- fortlaufende Nummer der ABV
- eineindeutige Titel
- Entscheidung
- …
Kopie des Beschlusses
Im Falle des Mangels für die #eineindeutige Bezeichnung des Beschlusses bedarf es dem Anfügen einer Kopie des Antrages oder anderem entsprechenden Nachweises.
Inhalte
Kostenstelle
Für die Zuordnung der Ausgaben (und Einnahmen) zu einem Posten in Haushaltsplan ist es wichtig, dass klar ist, zu welcher Kostenstelle (oder Kostenstellen) der Beschluss gehört.
Spätestens die Referatsleitung Finanzen muss im Zusammenhang mit der Buchführung (für den Jahresabschluss) entscheiden, welcher Stelle (welchem Posten) die Kosten "angelastet" werden.
Vorauszahlungen
- Siehe auch