Beschluss zu Finanzen/Formular: Unterschied zwischen den Versionen

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== Siehe auch ==
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Version vom 27. August 2014, 18:31 Uhr

Für jeden Beschluss zu Finanzen, also mit finanziellen Belangen, sollte es eine Formular geben.

Das Formular zum Finanzbeschluss sollte spätestens ab der Fassung des Beschlusses (dem zugestimmt wurde) erstellt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Belangen, die zu finanziellen Vorgängen vermerkt werden sollten, gar vermerkt werden müssen.

Titel

Ideen
  • Umsetzung von Anträgen zu Finanzen
  • Abrechnung zum Finanzbeschluss
Entscheidung

Formales

eineindeutige Bezeichnung des Beschlusses

Ideen
  • fortlaufende Nummer der ABV
  • eineindeutige Titel
Entscheidung

Kopie des Beschlusses

Im Falle des Mangels für die #eineindeutige Bezeichnung des Beschlusses bedarf es dem Anfügen einer Kopie des Antrages oder anderem entsprechenden Nachweises.

Betrag

unterscheide zwischen:

  • absolut
  • mit Schranken
    • höchstens
    • mindestens
  • andere Reglung
    z.B. FO
    z.B. Reisekostenvergütung
  • Betrag selbst

Antragsteller·in·

lediglich für Rückfragen zum Beschluss (Antrag)

Kontaktdaten

  • "einmaliges" Erheben (und zentrales Ablegen)

zuständiges Referat

oder anderes Stelle des StuRa

Zahlungsweise

  • Überweisung
  • bar
    vielleicht gar zu begründen, da Zahlungen bargeldlos erfolgen sollen (gemäß … SäHO (oder so))

Empfänger·in·

  • Name
  • eineindeutig

Bankdaten

  • "einmaliges" Erheben (und zentrales Ablegen)

im Falle von Überweisung

  • IBAN
  • (BIC)
  • Inhaber·in·, im Falle einer Abweichung von Empfänger·in·
    Ist zu begründen (Abweichung Empfänger·in·).

Inhalte

Zweck

Siehe § 32 Abs. 1 FO

Soll das Referat Finanzen (Referatsleitung oder entsprechend durch Angestellte) "bestimmen" oder wer legt diese fest?

Konten

gemäß Kontenplan

  • Soll
  • Haben

Es sollen keine Beträge (oder andere Detail) eingetragen werden.

Kostenstelle

Für die Zuordnung der Ausgaben (und Einnahmen) zu einem Posten in Haushaltsplan ist es wichtig, dass klar ist, zu welcher Kostenstelle (oder Kostenstellen) der Beschluss gehört.

Spätestens die Referatsleitung Finanzen muss im Zusammenhang mit der Buchführung (für den Jahresabschluss) entscheiden, welcher Stelle (welchem Posten) die Kosten "angelastet" werden.

Vorauszahlungen

Siehe auch

Vorauszahlung/Formular

Unter Vorauszahlung könnten alle Zahlungen gezählt werden, die vor der Endabrechnung an Empfänger·innen· gezahlt werden.

Abrechnung

abschließende Abrechnung

allgemeine Anmerkungen

  • Verfall des Anspruches gemäß § 32 Abs. 2 FO
    Es besteht eine zeitliche Bindung.
    • Ausgaben verfallen, wenn das Ende des Haushaltsjahres erreicht ist.
    • Ausgaben, deren Zweck nicht mehr fortdauert, verfallen.
  • Erwünschtes Verfahren zur Abrechnung
    Grundsätzlich soll für einen jeden Antrag eine gesamtheitliche Abrechnung erfolgen.
    In (möglichst begründeten) Ausnahmefällen muss davon abgewichen werden. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass möglichst große Teile der Abrechnung zusammengefasst werden.

Prozess

  • Referat Finanzen wird erst aktiv, wenn es Aktivitäten zur Umsetzung gib.
    Aktiv werden kann eine jede Person, die einen Beschluss (des StuRa) vorweisen kann. Üblicher Weise werden (sollten) das die #Antragsteller·in· sein.
  • Als erste Aktivität wird das Formular angeboten.
  • Seitens der aktiven Person müssen mindestens die Abschnitte
    • #Beschluss
      Alternativ kann von der aktiven Person (oder ABV) auch der Beschluss direkt als Anlage direkt vorgelegt und beigefügt werden.
    • #Empfänger·in·
    • #Zahlungsweise
      Im Falle der Zahlungsweise Überweisung soll beim ersten Mal oder (möglicher) Änderungen seit der letzten Überweisung die Daten der Bankverbindung angegeben werden.
    • Datum des Abrufens
    • Unterschrift der aktiven Person
    angegeben werden.
  • Seitens des Referates Finanzen werden (möglich unverzüglich)
    ausgefüllt.

Dokument

LaTeX

Siehe auch