Berufungsordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit Beschluss des [[Rektorat]]es vom 19.03.2013 gibt es eine nachfolgende (zweite) Fassung. | |||
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* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9107414182644&jlink=p60 § 60] Absatz 5 Satz 2 | * [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9107414182644&jlink=p60 § 60] Absatz 5 Satz 2 | ||
== Siehe auch == | |||
* [[htw-dresden.de:fileadmin/userfiles/htw/docs/Intranet/QM_intern/Ordnungen/Berufungsordnung.pdf]] | |||
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[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] | ||
[[Kategorie:HTW Dresden]] | [[Kategorie:HTW Dresden]] |
Aktuelle Version vom 26. Januar 2015, 18:19 Uhr
Existenz[Bearbeiten]
Es besteht (Stand 2011-11) keine Berufungsordnung HTW Dresden. Es ist auch kein Entwurf bekannt. Dem Rektorat ist der Mangel bekannt. Da kein gesetzlicher Termin festgelegt ist (etwa gemäß § 114 SächsHSG) gibt es keinen Druck zum Erstellen und Verabschieden.
Wohl wurde eine BerO 2011-12-13 erlassen.
Mit Beschluss des Rektorates vom 19.03.2013 gibt es eine nachfolgende (zweite) Fassung.
Grundlage[Bearbeiten]
- § 60 Absatz 5 Satz 2