Berufungsordnung HTW Dresden
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Existenz[Bearbeiten]
Es besteht (Stand 2011-11) keine Berufungsordnung HTW Dresden. Es ist auch kein Entwurf bekannt. Dem Rektorat ist der Mangel bekannt. Da kein gesetzlicher Termin festgelegt ist (etwa gemäß § 114 SächsHSG) gibt es keinen Druck zum Erstellen und Verabschieden.
Wohl wurde eine BerO 2011-12-13 erlassen.
Mit Beschluss des Rektorates vom 19.03.2013 gibt es eine nachfolgende (zweite) Fassung.
Grundlage[Bearbeiten]
- § 60 Absatz 5 Satz 2