Handzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2016, 22:01 Uhr
Redebeitrag
Durch einfache Meldung mit einer Hand signalisiert eine jede Person der Redeleitung den Wunsch auf die Redeliste aufgenommen zu werden.
Im Übrigen ist es von Vorteil, dass die Person, die den Redewunsch aufzeigt sich namentlich zu erkennen gibt, um so später aufgerufen zu werden.
Antrag zur Geschäftsordnung
Durch das Heben beider Arme signalisiert die Person der Redeleitung, dass sie einen Antrag zur Geschäftsordnung, auch kurz GO-Antrag genannt, hat. Über diesen wird sofort abgestimmt und er wird mit Vorrang, nach den Abschluss des aktuellen Redebeitrages, behandelt.
einmalige Richtigstellung
Eine sogenannte einmalige Richtigstellung ist eine besondere Form des Antrages zur Geschäftsordnung. Sie ist nur einmalig zulässig und muss sich auf den eigenen Redebeitrag beziehen. Er wird, wie ein nun mal ein Antrag zur Geschäftsordnung auch mit Vorrang behandelt.
Verständnisfrage
Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung ein Verständnisfrage. Diese wird mit Vorrang behandelt und möglichst sofort beantwortet.
Zustimmung
Durch das Heben beider Hände und dem wackeln der Hände signalisiert man dem Plenum Zustimmung zum letzten/aktuellen Redebeitrag. Praktisch handelt es sich im das Nachahmen der Gebärde (wikipedia:de:Beifall#Beifall bei Gehörlosen) für Applaus.