Rektorat HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Mai 2010, 04:13 Uhr
Das Rektorat ist wie die Geschäftsführung unserer HTW Dresden.
Rechtsgrundlage
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des Rektorates regelt § 83 Absatz 1 Satz 2 SächsHSG und die Grundordnung HTW Dresden.
Als Prorektorinnen und Prorektoren können auch Studentinnen und Studenten Mitglied des Rektorates werden.
Ämter
Das Rektorat besteht an unserer HTW Dresden aus: