Studentische Vertretungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Basis der [[studentischen Vertretungen]] ist die [[Selbstverwaltung#Studentinnen und Studentenschaft | Selbstverwaltung]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]]. Hierbei können sich alle [[Studentinnen und Studenten]] organisiert. Dazu dienen die [[Organe der Studentinnen und Studentenschaft]]. | |||
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* [[KSS]] (als [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Konferenz_S%C3%A4chsischer_Studierendenschaften Gesamtheit aller Studentinnen- und Studentenräte Sachsen]) | |||
* [[fzs]] (als nicht gesetzlich verfasster und daher als Verein organisierter Zusammenschluss aller "[[Organe der Studentinnen und Studentenschaft#zentrale Ebene | zentralen Organe der Studentinnen und Studentenschaft]]en"; hier sind wir, als [[StuRa]] gegenwärtig nicht aktiv) | |||
* [[BuFaTas]] (als Gesamtheit aller [[FSRs]] bzw. [[Fachschaften]] einer Fachrichtung]] | |||
== [[Mitwirkung]] bei der [[Selbstverwaltung#Hochschule | Selbstverwaltung der Hochschule]] == | |||
Aus Aktiven der [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Vertretungen der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]] heraus sollten Mitglieder sich an der [[Selbstverwaltung#Hochschule | Selbstverwaltung der Hochschule]] beteiligen und die Positionen der jeweiligen [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] vertreten. | |||
Gegenwärtig ist nur dort eine [[Vertretung der Studentinnen und Studenten]] unserer [[Studentinnen- und Studentenschaft]] gegeben, wo diese durch das [[SächsHSG]] vorgeschrieben ist. | |||
An unserer [[HTW Dresden]] gibt es daher [[studentische Vertretungen]]: | |||
* die [[Fakultätsräte]] (der [[Fakultäten#einzelne Fakultäten | einzelnen Fakultäten]]) | |||
** [[Studienkommissionen]] (der einzelnen [[Studiengänge]]) | |||
** [[Prüfungsausschüsse]] (gemäß den [[Prüfungsordnungen]] | |||
* den [[Senat]] und den [[Erweiterter Senat | Erweiterten Senat]] | |||
Des Weiteren gibt es weitere zahlreiche [[Kommissionen]] die mit studentische Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden, da diese notwendig und zweckmäßig sind. | |||
Es wäre auch möglich an unserer [[HTW Dresden]] [[studentische Vertretungen]] in fast allen anderen [[Organe der Hochschule | Organen der Hochschule]] einzuführen. Das geschieht jedoch nur nicht, da dafür der politische Wille der [[Hochschulleitung]] dafür nicht da ist. | |||
* die [[Dekanate]] (der [[Fakultäten#einzelne Fakultäten | einzelnen Fakultäten]]) als [[Mitglied Dekanat | Mitglied als Prodekanin oder Prodekan]] | |||
* das [[Rektorat]] als [[Mitglied Rektorat | Mitglied als Prorektorin oder Prorektor]] | |||
* den [[Hochschulrat]] | |||
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Version vom 13. Juni 2010, 01:58 Uhr
Die studentischen Vertretungen sollen die Interessen von uns Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden vertreten. Dies geschieht in einer Vielzahl von Gremien.
Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft
Basis der studentischen Vertretungen ist die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Hierbei können sich alle Studentinnen und Studenten organisiert. Dazu dienen die Organe der Studentinnen und Studentenschaft.
In unserer Studentinnen und Studentenschaft gibt es:
- den Wahlausschuss
- die FSRs (als die Organe der Fachschaften)
- den StuRa (als das Organ der gesamten Studentinnen- und Studentenschaft)
Es gibt auch Selbstverwaltung über unsere Studentinnen- und Studentenschaft hinaus.
- KSS (als Gesamtheit aller Studentinnen- und Studentenräte Sachsen)
- fzs (als nicht gesetzlich verfasster und daher als Verein organisierter Zusammenschluss aller " zentralen Organe der Studentinnen und Studentenschaften"; hier sind wir, als StuRa gegenwärtig nicht aktiv)
- BuFaTas (als Gesamtheit aller FSRs bzw. Fachschaften einer Fachrichtung]]
Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule
Aus Aktiven der Vertretungen der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft heraus sollten Mitglieder sich an der Selbstverwaltung der Hochschule beteiligen und die Positionen der jeweiligen Organe der Studentinnen- und Studentenschaft vertreten.
Gegenwärtig ist nur dort eine Vertretung der Studentinnen und Studenten unserer Studentinnen- und Studentenschaft gegeben, wo diese durch das SächsHSG vorgeschrieben ist. An unserer HTW Dresden gibt es daher studentische Vertretungen:
- die Fakultätsräte (der einzelnen Fakultäten)
- Studienkommissionen (der einzelnen Studiengänge)
- Prüfungsausschüsse (gemäß den Prüfungsordnungen
- den Senat und den Erweiterten Senat
Des Weiteren gibt es weitere zahlreiche Kommissionen die mit studentische Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden, da diese notwendig und zweckmäßig sind.
Es wäre auch möglich an unserer HTW Dresden studentische Vertretungen in fast allen anderen Organen der Hochschule einzuführen. Das geschieht jedoch nur nicht, da dafür der politische Wille der Hochschulleitung dafür nicht da ist.
- die Dekanate (der einzelnen Fakultäten) als Mitglied als Prodekanin oder Prodekan
- das Rektorat als Mitglied als Prorektorin oder Prorektor
- den Hochschulrat