Härtefallordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Härtefallordnung wurde nach Härtefallordnung/Dokument verschoben: Einheitliche Bezeichnung der Artikel; Der Artikel soll der Erklärung der Ordnung selbst dienen)
 
K (Wozu sollte die Ordnung her)
Zeile 1: Zeile 1:
#REDIRECT [[Härtefallordnung/Dokument]]
Die [[Härtefallordnung]] (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz [[HFO]], dient zur [http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpolitik sozialpolitischen] Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] in Hinsicht auf die Zahlung der [[Beiträge]]. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 4 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]] beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von [[Beiträgen]] gemäß der [[BO]] sichergestellt.
 
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 4 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]]
 
== Versionen ==
* [[Härtefallordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]]
 
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Soziales]]
[[Kategorie:Ausgaben]]

Version vom 22. Juni 2010, 23:14 Uhr

Die Härtefallordnung (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz HFO, dient zur sozialpolitischen Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft in Hinsicht auf die Zahlung der Beiträge. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 4 SächsHSG beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der BO sichergestellt.

Grundlage

Versionen